Avelsbacher T30

2021


Lärm in der Avelsbacher Straße

Niemand will so genau hinhören: Im Jahr 2020 haben wir alle politischen Parteien angeschrieben und für unser Anliegen geworben, Lärmschutz durch die Anordnung von Tempo 30 zu ermöglichen. Nur zwei der politischen Parteien im Trierer Stadtrat haben unser Anschreiben überhaupt zur Kenntnis genommen.  Wie unter Aktivitäten 2020+2021 noch ausführlich dargelegt, hat auch die Stadtverwaltung ausführlich reagiert, aber das Anliegen leider abgewiegelt. Der Einladung, bei uns eine Tasse Kaffee zu trinken und sich ein Bild vom Wohnen an einer Hauptverkehrsstraße zu machen, hat übrigens keine/r aus Verwaltung und Politik angenommen. Die Einladung gilt bis heute.

Lärmproben: Deshalb bringen wir über diese Homepage den Straßenlärm gerne zu den politisch Aktiven, die Verantwortung tragen -  wie wir finden: auch für die Gesundheit der Stadtbewohner/innen. Unter "Avelsbacher Straße" ist ein Video veröffentlicht, das den Straßenlärm im Jahr 2012, also vor 10 Jahren, dokumentiert. Klicken Sie es an und lesen Sie den nachfolgenden Text bei Verkehrslärm - so geht es den Anwohner/innen in der Avelsbacher Straße täglich. Mittlerweile misst jede Handy-App den gesundheitsschädigenden Verkehrslärm in den Innenräumen - trotz Schallschutzfenster.

Sondersituation Lockdown: Die gesundheitspolitische Entscheidung, der Virus-Pandemie mit einem Lockdown zu begegnen, führt in der gesamten Stadt und natürlich auch in der Avelsbacher Straße zu einer untypischen Lärmsituation. Schon allein der Verkehr an die Universität fällt völlig weg. Die Lärmspitzen sind unserem Gefühl nach auf die Hälfte reduziert, einfach weil weniger Fahrzeuge unterwegs sind.  Das bringt schon eine immense Erleichterung, aber wie wissen natürlich, dass das Lärmchaos zahlloser PKws mit unterschiedlichem Tempo, immer wieder aufgetunten Motorgeräuschen, klappernden Kleinlastern mit Anhängern oder tonnenschwerer Lastverkehr, der das gesamte Haus erschüttert, wieder beginnt, wenn der Lockdown beendet wird. Eine eigene beabsichtigte Verkehrszählung kann nicht unternommen werden, wenn der Verkehr durch den Lockdown vermindert ist. Eine Belastung durch den Lockdown soll aber nicht unerwähnt bleiben: Der nicht durch Ampelschaltungen gelenkte Straßenabschnitt Avelsbacher Straße - und mit Sicherheit auch die Straße Aveler Tal - wird zunehmend zur Rennstrecke für getunte Autos und ihre aggressiven Fahrer/innen.

20 000 Lärmspitzen am Tag: Über das übliche Verkehrsaufkommen heißt es schon im Jahr 2006 im Stadtteilrahmenplan mit Bezug auf das Bürgergutachten aus dem Jahr 2002:

Die  täglichen  motorisierten  Ortsveränderungen  von  den  Höhenstadtteilen  zur  Talstadt  und  umgekehrt  haben  mit derzeit  ca.  25.000  Kfz-Fahrten einen Stand erreicht, der in seinen unmittelbaren  und  mittelbaren  Auswirkungen für die Anwohner/innen nicht mehr tragbar ist.

Bedenkt man die rege Bautätigkeit in den letzten 15 Jahren in Tarforst, den anderen Höhenstadtteilen und auf dem Petrisberg, dann verwundert sehr, dass die aktuellen offiziellen Zahlen weiterhin von 22 200 Fahrten durch Kürenz - verteilt auf Avelsbacher Straße und Domänenstraße - ausgehen. Diese Zahlen werden in Kürze in einer "Aktualisierung der Verkehrsprognose für den Stadtteil Kürenz" veröffentlicht werden. (vgl. Vorababzug, Stand 04.01.2021).

Lärmintensivierung durch Tunneleffekte: Weil die Avelsbacher Straße - wie auch andere Straßen in der Trierer Innenstadt - beidseitig bis zur Bordsteinkante mehrstöckig und eng bebaut ist, kann der Lärm der Fahrzeuge nicht abziehen. Es ist also lauter als sonst bei vergleichbarer Verkehrssituation und offener Bebauung. Das ist ein Grund, den Lärmschutz in diesem Straßenabschnitt zwischen Unterführung und Einmündung Am Grüneberg / Domänenstraße besonders zu beachten. Im Falle enger Bebauung kommt zum Lärmschutz der vielfach ignorierte Bautenschutz hinzu. Jeder einzelne schwere LKW oder Gelenkbus erzeugt Erschütterungen, die in allen Räumen und in allen Etagen wahrnehmbar sind. Eine Durchfahrt von riesigen LKWs, die teilweise in der Unterführung steckenbleiben oder beim Abbiegen zum Ausbesserungswerk der Bahn die Kurve nicht kriegen, brauchen eine andere Verkehrsführung. Hier kommt die Forderung nach einer Umgebungsstraße wieder ins Spiel.

Anderer akustischer Müll: Besonders problematisch sind die bereits erwähnten getunten Autos sowie der Schwerlastverkehr, der in den frühen Morgenstaunden den Schlaf stört und Erschütterungen in den Häusern provoziert, laute Musik hörende Autofahrer/innen, die im Stau stehen, Anhänger scheppernder Kleinlaster, LKW-Bausstellenverkehr, der die Zeiten außerhalb der Rushhour nutzt und besonders schnell die vielen Fahrten zu den Baugebieten in den Höhenstadtteilen erledigt. Ganz besonders schlimm sind die nicht festsitzenden Kanaldeckel, die jedem Lärm eines vorbeifahrenden Fahrzeugs noch ein lautes Klackern zusätzlich hinzufügen.

Tempo 30 ist Gesundheitsschutz: Dass Tempo 30 auch an bewohnten Hauptverkehrsstraßen möglich ist und sinnvoll zum Gesundheitsschutz beiträgt, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Expertisen dargelegt, eine besonders hilfreiche des Bundesumweltamtes ist im Downloadbereich eingestellt. Hier die wichtigsten Argumente für die Situation in der Avelsbacher Straße:

  • Tempo 30 wirkt sich nachweislich lärmsenkend aus, weil Rollgeräusche und die Lärmspitzen durch Baustellen- und Lieferfahrzeuge vermindert sind.
  • Lärmminderung ist Gesundheitsförderung. Viele Anwohner/innen mit wenig Wohnraum haben Schlaf- oder Wohnzimmer, die nur wenige Meter vom Verkehr auf der Straße entfernt liegen.
  • Tempo 30 reduziert in dem ca. 800 Meter langen Streckenabschnitt in der Avelsbacher Straße die Fahrtzeit minimal (ca. 2-3 sec. pro 100 m) und führt mangels Alternativen nicht zu Schleichverkehr, vorallem wenn verkehrssteuernde Maßnahmen diesen verumöglichen (z.B. durch Ampelschaltungen).
  • Tempo 30 wirkt sich erzieherisch aus, weil das Tempo beim Fahren insgesamt bewusster wahrgenommen wird. Eingebettet in ein Gesamtkonzept steigt die Attraktivität, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen.

Die Stadtverwaltung kann sich für Lärmschutz entscheiden: Der Status als Landesstraße (L 144) hinderte das Straßenverkehrsamt bis in die 1990er Jahre nicht daran, für den hier anvisierten Streckenabschnitt Tempo 40 zur Lärmminderung ausweisen - eine Beschilderung, die mit dem Ausbau der Straße vor der Landesgartenschau im Jahr 2004 plötzlich verschwand. Sich bewusst für einen Lärmschutz zu entscheiden - das geht auch heute. Rechtlich gibt es nach der "Expertise des Bundesumweltamtes" schon lange keine Hürden mehr.



Stand:  21.02.2021