Darüber hinaus
- Vielleicht denkt die eine oder der andere, die Häuser an der Avelsbacher Straße böten doch Regenerationsflächen im Garten. Dies trifft so nicht zu. Die Häuser mit geraden Hausnummern haben im Gartenbereich die Bahnlinie vor sich, sie sind also einer doppelten Lärmbelastung ausgesetzt. Die Gärten hinter den Häusern mit den geraden Hausnummern haben nur im Erdgeschoss weniger Autolärm aus der Avelsbacher Straße, weil u.a. die alten Gartenmauern den Schall dort brechen. Aber schon ab der 1. Etage ist der Lärm der Avelsbacherstraße aufgrund der Baulücken im Hülterweg und in der Nellstraße sowie von der Domänenstraße her uneingeschränkt zu hören. Alle Balkone der Domänenstraße, die zum Hülterweg und zur AvelsbacherStraße zeigen, können nicht genutzt werden, weil der Verkehrslärm zu hoch ist. Das sollte bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen bedacht werden: Es geht nicht nur um eine Straße und ihre Anwohner/innen, sondern um den Wohnwert in einem ganzen Viertel.
- Es gibt schon eine Reihe von Landesstraßen in Trier, die nur mit Tempo 30 befahren werden dürfen, die im aktuellen Lärmgutachten sogar viel weniger Verkehr als die Avelsbacher Straße aufweisen. Ein Grund mehr mit der Forderung nach Tempo 30 in der eng bebauten Avelsbacher Straße mit Ihrem "Tunneleffekt" dranzubleiben. Der Gerechtigkeit wegen und weil es keine Zwei-Klassen-Stadt geben sollte.
- Im Lockdown ergibt sich folgendes Problem: Im Lockdown ist der Verkehr in der Stadt und damit auch die Verkehrssituation in der Avelsbacher Straße in einer Ausnahmesitution. Auch wir können akuell nicht selbst zählen. Eine 24-Stunden-Zählung haben wir nämlich vor: Die Zähluhren liegen schon bereit, die nachbarschaftliche Unterstützung ist zugesagt.
- Wir haben den Eindruck, dass die Plakataktion kurzfristig eine moderate Wirkung erzeugt. Wenn nur eine/r langsamer fährt, sind ja alle anderen dazu gezwungen. Ein paar "Deppen" gibt es immer (man kann es nicht anders sagen!): Immer wieder fahren Personen laut hupend durch die ganze Straße. So viele Hochzeiten kann es gar nicht geben! :) Über Raser/innen mit getunten Motoren, die im Lockdown in der Avelsbacher Straße starten, bergaufwärts die Straße im Aveler Tal mitnehmen und dann wahrscheinlich nach dem Kreisel noch in der Kohlenstraße weiterrasen, haben wir oben schon geschrieben. Ihr Dröhnen lärmt durch das gesamte Tal bis zu uns in der Avelsbacher Straße zurück. Wo ist das Ordnungsamt und wo die Polizei? - Völlige Fehlanzeige!
- Kaum eine Straße in Trier ist von der Unterführung bis zum obere Ende der Kohlenstraße - also mehrere Kilometer - ohne Verkerhsampel! Die Straße "stressfrei" überqueren: Es solle nicht nur für Anwohner/innen ohne Frage möglich sein, die Straße zu überquren. Der Verkehr ist zu gewissen Zeiten so dicht, dass man nicht einmal zum Einkaufen zum Metzger, Bäcker, zum Arzt oder Apotheker die Straßenseite wechseln kann. Es fehlen wenigstens zwei weitere Fußgängerüberwege, genau an den Stellen, wo sie zum Überqueren der Straße nötig sind - und nich da, wo sie verkehrsplanerisch am unproblematischten sind, aber kein Mensch geht!
- Die Samstagsausgabe des Trierischen Volksfreund vom 08.05.21 berichtet im Lokalteil ganzseitig darüber, dass die Stadt Trier plötzlich und "ganz schnell" (ebd.) den jahrelang auf Eis gelegten "Lärmaktionsplan der Stadt Trier" umsetzten will, indem schon bald "Tempo 30 in sechs weiteren Straße" (ebd.) gelten solle.
Leider ist dieser Artikel mit einigen Ungenauigkeiten, Halbwahrheiten und krassen Fehlern durchsetzt, weshalb er - entgegen der nachweislichen Faktenlage, die eine echte Ohrfeige gegen die vorherrschende Verkehrspolitik der Stadt Trier ist - zu einer großangelegten Werbeschrift zu Gunsten der Verkehrspolitik der Stadt lobhuddelnd mutiert.
Das wird und muss man als "Anwohner von Altkürenz" - abgehärtet durch jahrelanges Training - aushalten!
Was aber überaus peinlich ist, ist eine falsche Wiedergabe der bürokratischen Abläufe und politischen Prozesse, die zu dieser als hier im TV unerklärlich suggerierten Veränderungen in Bezug auf das verkehrspolitische Denken der Stadtverwaltung geführt haben:
"Die neue Chance für die Reduzierung der Geschwindugkeit hatte Rieger (Ortsbürgermeister aus Schweich, J.V.) Johannes Verbeek aufmerksam gemacht" (ebd.). -
Diese Aussage ist falsch! Richtig ist sie genau andersherum:
Ich habe Herrn Rieger (CDU) informiert! Sowohl die von mir gegen die Stadt Trier und die politischen Fraktionen des Rates der Stadt erwirkte Entscheidung des LBM als auch die Broschüre des Bundesumweltamtes zu den Auswirkungen von T30-Regelungen (siehe beides auf dieser Hoempage) habe ich an Herrn Rieger (CDU) per E-Mail weitergeleitet und per nachfolgndem Telefonat persönlich mit ihm inhaltlich besprochen, weil er bis dato beides nicht kannte.
Zudem hatte er als Ortsbürgermeister der Stadt Schweich vom LBM schon eine Absage kassiert. - Doch gerade hier setzte mein ungebrochenes Engagement erneut ein:
Vor diesem Hintergrund lässt sich auch die von dem TV-Redakteur Harald Jansen behauptete Aussage, "Eine konkrete Antwort auf die Frage, warum nach sieben Jahren das damals bereits geforderte Tempoliment umgesetzt wird, gibt es nicht" (ebd.) - als bloße Legendenbildung und Schönfärberei gegenüber der Stadt entlarven.
Zumal seine nachfolgende rein rhetorische Frage: "Möglicherweise hat es auch etwas mit einer Änderung auf Landesebene zu tun, die weit über Trier hinaus Veränderungen auslösen wird" (ebd.) - eindeutig hätte von ihm beantwortet werden können, aufgrund von vorab gehaltenen Hintergrundgesprächen mit mir am Telefon. Ja, und weiter:
Die überraschende Bewertungsänderung auf Landesebene (LBM) hat nämlich einen konkreten kommunalpolitischen Hintergrund und darüber hinsaus auch weitreichende Auswirkungen landesweit für ganz RLP!
Denn erst auf nachhaltigem Druck und ausdauernder Hartnäckigkeit meinerseits über eine offizielle Beschwerde beim Verkehrsministerium in Mainz (vgl. oben Homepage), wurde die Stadt Trier genötigt, tätig zu werden und stellte daher nachfolgend aus "eigenen Stücken" (sic!) den Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Avelsbacher Straße beim LBM (vgl. Brief oben).
Dass wir in dieser Straße allerdings die Letzten sind, die auf die angekündigte Umsetzung von Tempo 30 laut Artikel warten müssen, zeigt den politischen Stellenwert einer verkehrspolitisch vorgeführten, trägen Verwaltung verbunden mit einer klientelorientierten Parteienlandschaft in Trier. - Darüber schweigt der Artikel im Trierischen Volksfreund. Aber keineswegs vornehm! -
Wir schweigen seit Jahren nicht, sondern sagen, was ist.
Freilich:
Auch in anderen Straßen wohnen lärmgeplagte Menschen. Und deshalb freuen wir uns mit ihnen auf das kommende Tempo 30. - Demnächst im City-Radio-TR zu hören: "Planen Sie eine ca. 32 Sekunden (!) längere Fahrzeit in der Avelsbacher Straße wegen Lärmschutz Tempo-30 ein. - Danke!"
(Bei Tempo 30 ca. 2-3 Sek. pro 100 Meter Verzögerung gegenüber T50 laut Berechungen des Bundesumweltamtes.) - Am Dienstag, den 15.06.21, veröffentlichte der Trierische Volksfreund (TV) einen Leserbrief von Herrn Valentin Weber aus Trier-Filsch mit der Überschrift: "Das führt zu unnötigen Rückstaus". Leider zeichnet sich dieser Leserbrief durch einige Fehler und eine völlige Unkenntnis der fahrtechnischen Gegebenheiten aus.
Ich hätte von der TV-Redaktion durchaus erwartet, dass solche meinungsmachenden Fehler angemerkt oder unkorrigiert erst gar nicht veröffentlicht werden.
Zum einen unterscheidet Herr Weber zwischen "einigen Stadtstraßen" (ebd.), auf denen er die Einführung von Tempo 30 "in Ordnung" (ebd.) findet, weil dort "ohnehin kaum eine höhere Geschwindigkeit möglich war" (ebd.), wie in der Saar- und Paulinstraße. - Dagegen sieht er "ein Tempolimit 30 auf der Avelsbacher Straße (...) als schwerwiegende Beeinträchtigung an (...)" (ebd.). Den Grund für diesen Unterschied benennt Herr Weber in dem nachfolgenden Nebensatz wie folgt:
"(...) zumal hier [in der Avelsbacher Straße, J.V.] überwiegend nur einseitige Bebauung vorhanden ist und der Straßenabschnitt mit 50 km/h gefahrlos befahren werden kann" (eba.).
Doch genau in diesem Nebensatz unterlaufen Herrn Weber gleich zwei falsche Behauptungen:
1) Herr Weber verwechselt an dieser Stelle die "Avelsbacher Straße" mit dem "Aveler Tal"!
Die Avelsbacher Straße ist genau wie die anderen "Stadttraßen" (ebd.), auf denen Herr Weber keine Einwände gegen Tempo 30 hat, "beidseitig behaut" (ebd.)! - Lediglich das "Aveler Tal" (bis auf Höhe der sog. "Panzerstraße" zum Bundeswehrdepot) ist nur einseitig bebaut, weshalb dort sowohl die Lärm- als auch die Abgasemissionen keine größere Rolle spielen, weil sie sich dort verteilen und mit Frischluft abziehen können! Also: Das obere "Aveler Tal" ist eine andere Straße als die untere "Avelsbacher Straße", auf der eine enge Stadtbebauung vorhanden ist, weswegen Fachleute dort von einem sog. "Tunneleffekt" sprechen, der sowohl den Lärmpegel als auch die Abgaswerte potenziert. Beide Straßen verwechselt Herr Weber in seinem Leserbrief.
2) Herr Weber behauptet zudem fälschlich, dass "ein Tempo 30 hier [in der Avelsbacher Straße, J.V.] unnötige Rückstaus verursachen (...) würde" (eba.). - Leider ist auch diese Behauptung von Herr Weber völliger Quatsch! Hätte Herr Weber unsere Homepage zur Kenntnis genommen, die der TV-Redakteur Herr Harald Jansen in seinem Artikel vom 08.05.21 jedoch völlig verschweigt (siehe oben), so hätte er sich in der Broschüre des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 (siehe oben) gut informieren können und wüsste, dass sog. "Rückstaus" zu den von Tempo-30-Gegnern gerne angeführten Mythen gehören, denen tatsächlich keine Realität entspricht!
Der Grund dafür, der vom Bundesumweltministerium angeführt wird, ist der, dass bei einer Temporeduzierung in einem Straßenzug die durchfahrenden Autos sehr viel weniger Abstand bei Tempo 30 einhalten müssten als bei Tempo 50 gefordert ist. Somit können gleich viele Fahrzeuge die temporeduzierte Straße passieren - wenn auch langsamer!
(Vgl. oben: Broschüre Umwetlbundesamt: pro 100 Meter ca. 2-3 Sek. langsamer gegenüber T50 - aber nicht abgasreicher!).
3) Herrn Weber unterläuft ein weiterer Fehler, wenn er behauptet, dass es durch die "unnötigen Rückstaus [in der Avelsbacher Straße, J.V.] verursacht in diesem Bereich zu konzentrierten Abgasmengen führen würde" (ebd.). - Dagegen weist das Bundesumweltamt in seiner Broschüre aus dem Jahr 2016 auch diesen "Mythos" zurück (siehe oben):
An jeder Ampel - vor allem in Trier (!) - treten höhere Abgasmengen und größere Rückstaus auf als in einer lediglich Tempo-30 reduzierten Straße, weil die meisten Ampelanlagen für den aufkommenden Verkehr genauso überlastet sind wie die durch ein Tempolimit zu schützenden Straßen - auch und gerade, wenn dort mit Tempo 50 und schneller (sic!) hemmungslos "gerast" werden darf. Das betrifft vor allem LKW und große Sprinter sowie schwere Baufahrzeuge und Gelenkbusse der SWT.
Herr Weber als Trier-Filscher-Bürger darf freilich weiterhin und auch freundlicherweise temporeduziert durch die Avelsbacher Straße fahren, denn er hat auch als Trier-Filscher Bürger kein Recht (!) auf hohe Geschwindigkeiten, während die Anwohner/innen in der Avelsbacher Straße dagegen sehrwohl ein Anrecht auf "körperliche Unversehrtheit" (GG) haben, weil sie derzeit schon fast zwanzig Jahre in einer Straße wohnen, die das OVG-Koblenz schon im Jahre 2004 als "gesundheitsgefährdend" eingestuft hatte!
(Vgl. dazu auch die Argumente in der Broschüre des Bundesumeltamtes, 2016).
4) Zudem bemerkt Herr Weber überhaupt nicht, dass er sich bei einem weiteren Argument glatt widerspricht. Behauptete er doch weiter oben, dass die "Avelsbacher Straße" seiner Meinung nach nur " einseitig behaut" (ebd.) sei und deshalb keine Temporeduzierung nötig wäre, so behauptet er nun (wiederum fälschlich!), dass eine Temporeduzierung "hier [in der Avelsbacher Straße, J.V.] zu konzentrierten Abgasmengen führen würde" (ebd.). - Beides passt jedoch nicht zusammen aufgrund seiner Verwechselung der beiden Straßen "Im Aveler Tal" und der Avelsbacherstraße, was ihm jedoch nicht auffällt.
Seine gesammelten Argumente beruhen wohlmöglich auf einem glatten ideologischen Fehler, der typisch für potentielle Schnellfahrer ist, die ohne Rücksicht Anwohner schnell von der Innenstadt nach Filsch und/oder zurück kommen wollen.
5) Schließlich empfehle ich den Redakteuren des TV sowie Herrn Weber, den letzten Satz seines Leserbriefes dauerhaft zu meditieren:
"Daher sollte darüber nachgedacht werden" (ebd.), empfielt er! -
Jawohl! Und zwar bevor man eine falsche "Meinungsmache" unkommentiert in einer Tageszeitung veröffentlicht!
Ansonsten ist der TV nämlich von einem bloßen reaktionären "Revolverblatt" nicht mehr zu unterscheiden - wenn überhaupt!
(Vgl. dazu auch den Artikel des TV-Redakteurs Bernd Wentjes vom 08.06.21 zum Thema T30, bei dem er auf der Suche nach Einsprüchen erst beim Deutschen Kommunalen Städtetag fündig wird, mit einer möglichen Gegenkritik zu T30.) -
Wir, die Nachbarschaft in der Avelsbacher Straße, lassen uns von diesen unqualifizierten Meinungsmachern, die lange Zeit auch in der Verkerspalnungs-Verwaltung der Stadt das Sagen hatten, nicht beeindrucken. - Wir sagen, uneingeschüchtert, was ist. !) - Wir warten immer noch seit dem 01.02.21 auf die neue Beschilderung von T30 in der Avelsbacher Straße!
Der 01.02.21, das ist der Tag, an dem die Stadt Trier bei der übergeordneten Stelle des Landesbetrieb Mobilität RLP (LBM) einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Avelsbacher Straße gestellt hatte, und welcher im Schreibem vom 03.02.21 an mich vom LBM mit der Zusage einer Genehmigung gebilligt wurde (vgl. oben).
Es wird jetzt (langsam!) Zeit! - Trier, den 17.06.21
Am 15.03.21 schrieb ich folgende Mail an die Stadt z.Hd. Frau Metzdorf:
"Mit meinem heutigen Schreiben an Sie möchte ich gerne nachfragen, wie weit ihre Bemühungen in dieser Sache fortgeschritten sind bzw. mit welcher Zeitplanung wir als Anwohner/innen mit der Umsetzung dieser Maßnahme von Seiten der Stadt zu rechnen haben?Für eine zeitnahe Beantwortung möchte ich mich vorab bedanken."
- Eine Antwort auf meine zweite Anfrage (!) vom 15.03.21 wegen einer Terminierung von Seiten der Stadt habe ich bis heute nicht erhalten!
Sollte uns der Geduldsfaden reißen, werden wir erneut und zum zweiten Mal diesbezüglich Beschwerde beim Verkehrsministerium in Mainz gegen den verantwortlichen Trierer Baudezernenten, Herrn Ludwig (CDU), wegen Nichtbeachtung des Kommunalen Transparenzgesetztes RLP aus dem Jahre 2015 sowie 1) wegen Nichtinformation und 2) wegen Nichtstun einreichen (siehe oben).
Trier, den 24.06.21
Trier, den 30.06.2021
Erneute Beschwerde aufgrund des Transparenzgesetzes RLP aus dem Jahr 2015 gegen den Baudezernenten der Stadt Trier, Herrn Ludwig (CDU)
Mit diesem Schreiben möchte ich erneut eine Beschwerde beim Verkehrsministerium in Mainz gegen den verantwortlichen Baudezernenten, Herrn Ludwig (CDU), in Trier einreichen, wegen erneuten Verstoßes gegen das Transparenzgesetz RLP einerseits und Untätigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen andererseits. –
Ich bitte um baldige Überprüfung und sofortige Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen vor Ort.Sehr geehrte Damen und Herren im Ministerium für Verkehr in Mainz,
Morgen ist es auf den Tag genau fünf Monate her, dass die Stadt Trier beim Landesbetrieb Mobilität RLP (LBM) den Antrag stellte, in der Avelsbacher Straße in Trier Tempo 30 aus Lärmschutzgründen einführen zu wollen!
Vorausgegangen war diesem Antrag der Stadt vom 01.02.21 beim LBM eine Nachbarschafts-Petition der Anwohner/innen in der Avelsbacher Straße, die eine längere Vorgeschichte hat. Denn die Stadt Trier vertrat fast 20 Jahre lang die Position, sie könne aufgrund einer Landesgesetzgebung auf Landstraßen, wie es auch die L 144 in TR-Kürenz ist, kein Tempo 30 einführen. Die Fraktionen im Trierer Stadtrat gaben sich mit dieser Information der Stadtverwaltung ihrerseits verkehrspolitisch zufrieden und schritten von sich aus ebenfalls politisch nicht weiter ein! Weder die Stadtverwaltung noch die Fraktionen machten Anstalten, sowohl diesen politischen „Gesetzes-Zustand“, verstanden als Vorgabe des Landes RLP an die Kommunen, noch die unhaltbaren „Verkehrs-Zustände“ in der Avelsbacher Straße vor Ort, welche das OVG-Koblenz mit einem Urteil bereits aus dem Jahre 2004 als „gesundheitsgefährdend“ beurteilte, verkehrspolitisch zum Wohle der Anwohner/innen zu verändern.
Vor diesem Hintergrund formulierte ich am 22.06.2020 einige Fragen an den zuständigen Baudezernenten in Trier, Herrn Ludwig (CDU), mit der Bitte um Beantwortung. Fragen, die in den Antrag mündeten, endlich tätig zu werden, um in der Avelsbacher Straße eine Temporeduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen einführen zu können.
Aber erst am 26.08.2020 antwortete mir der Trierer Baudezernent, Herr Ludwig (CDU), auf meine Fragen, ohne jedoch auf den von mir formulierten Antrag „Tempo 30“ einzugehen! Dieser wurde in seinem Antwortschreiben mit keinem Wort erwähnt und wiederum ignoriert.
Zwischenzeitlich hatte ich am 18.08.2020 allerdings auf dem Kontaktformular des Verkehrsministeriums in Mainz eine Beschwerde gegen den Baudezernenten in Trier, Herrn Ludwig (CDU), formuliert. Grundlage dazu war das im Jahr 2015 verabschiedete „Transparenzgesetz RLP“, das alle Verwaltungen in RLP verpflichtet zeitnah Auskünfte über Anfragen und Verwaltungsprozesse sowie über Termine und Umsetzungsprozesse der Verwaltungen gegenüber den Bürger/innen offen zu legen und auf Anfrage hin mitzuteilen.
Genau dies geschah im den hier dargestellten Fall aber nicht! Denn weder eine „Eingangsbestätigung“ meiner Anfragen noch eine zeitnahe „Beantwortung“ erhielt ich von Seiten der Stadtverwaltung. Erst acht Tage nach meiner Beschwerde in Mainz bequemte sich der Trierer Baudezernent auf meine 16 Fragen kurz zu antworten – ohne dabei jedoch auf die entscheidende Anfrage nach Tempo 30 einzugehen.
Zwischenzeitlich wurde meine Beschwerde vom 18.08.2020 zudem im Verkehrsministerium in Mainz intern von einem zum anderen Ressort weitergereicht, bis ich schließlich am 28.08.2020 darüber informiert wurde, dass meine Beschwerde nun beim „Ministerium des Inneren und für Sport“ (sic!) gelandet sei.
Erst am 16.09.2021 wurde zuständige Aufsichtsbehörde in Trier (ADD) - mit dem Schreiben an mich – endlich mit dem Fall meiner Beschwerde vom 18.08.2020 in Mainz betraut. Die ADD-Trier klärte die „Beschwerde“ in einem Briefverkehr mit dem zuständigen Baudezernenten in Trier ab und stellte danach am 15.10.2020 fest, dass meine ursprünglichen „Anfragen“ nach Mitteilung des Baudezernenten Herrn Ludwig (CDU) „letztendlich“ beantwortet wären, womit der Fall erledigt sei.
Den Brief von der ADD erhielt ich am 15.10.2020. Noch am gleichen Tag drückte ich gegenüber der ADD in einer weiteren E-Mail meine tiefe Unzufriedenheit gegenüber den Verwaltungsvorgängen einschließlich der Behandlung meiner Beschwerde gegenüber der Stadt als auch auf Seiten des Ministeriums aus! Der Fall könne nicht als erledigt zu den Akten gelegt werden und somit in den Schubladen der Verwaltung verschwinden.
Allerdings stellte der Sachbearbeiter der ADD freundlicherweise mit gleichem Schreiben fest, dass er bzw. die beauftragte ADD nicht (sic!) für die Überprüfung der „fachlich-inhaltlichen“ Anfragen in Bezug auf die Einführung von Tempo 30 zuständig sei. – Doch gerade darum ging es mir ja von Anfang an in meinen zahlreichen Schreiben!Den zuständigen Sachbearbeiter der ADD-Trier bat ich daraufhin - doch bitte schön - mein Anliegen, das bisher zahlreiche Umwege durch die verschiedenen Verwaltungen des Ministeriums (sic!) genommen hatte, endlich an die „entsprechende Stelle“ weiterzuleiten, die kompetent über meinen Antrag entscheiden könne. Das wäre mein Anliegen!
Mit einem Schreiben vom 23.10.2020 teilte mir die ADD-Trier sodann mit, sie habe meinen gesamten Brief- bzw. E-Mail-Verkehr an das fachlich zuständige Amt des „Landesbetriebs Mobilität RLP“ mit Bitte um Überprüfung gesandt. Ein Verwaltungsakt zu dem das Ministerium im Mainz offensichtlich nicht fähig war.
Der zuständige Landesbetrieb Mobilität antwortete mir freundlicherweise umgehend am 20.11.2020 mit der ebenso freundlichen Zusage um eine fachliche Überprüfung meines Begehrens.
Am 03.02.2021 erhielt ich sodann die Nachricht vom Landesbetrieb Mobilität (LBM), man habe positiv über unsere Petition entschieden und man wolle dem von der Stadt Trier am 01.02.2021 selbstständig (sic!) gestellten Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Avelsbacher Straße aus „Lärmschutzgründen“ wohlwollend zustimmen!
Jedoch müsse die Stadt noch Auflagen erfüllen: z.B. „aktuelle Verkehrsdaten“ zuschicken sowie mit der „Polizei“ entsprechend den genauen Streckenabschnitt des Tempo-30-Abschnitts in der Straße festlegen.
Wegen dieser Aufgaben habe der LBM mit gleichem Schreiben an mich vom 03.02.2021 die zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadt angeschrieben, mit Bitte um zügige Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen!Am 15.032021 habe ich sodann bei der vom LBM beauftragten Mitarbeiterin der Stadtverwaltung in Trier freundlich angefragt, wann wir Anwohner/innen in der Avelsbacher Straße denn mit der Umsetzung der verkehrslenkenden Maßnahme einer Einführung von Tempo 30 in der Avelsbacher Straße rechnen könnten, denn wir würden freilich die „Sektkorken“ knallen lassen wollen, denn die Einführung von Tempo 30 bedeute eine erhebliche und hörbare Erleichterung der Wohnsituation in der Avelsbacher Straße für die Anwohner/innen, worüber wir uns freuen würden. (Vgl. auch die Broschüre des Bundesumweltamtes aus dem Jahr 2016 zum Thema Lärmschutz durch T30!)
Die erste Antwort auf meine Anfrage durch die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung am 15.03.21 war sehr knapp und inhaltlich völlig unbestimmt (sic!) mit dem bloßen Hinweis gehalten, dass wir bei Gelegenheit darüber informiert würden, wenn die Maßnahme umgesetzt würde.
Auf meine zweite E-Mail vom selben Tag (15.03,2021) mit der Frage, ob die Verwaltung denn nicht etwas genauer präzisieren könne, mit welchem Zeitraum der Umsetzung die Stadtverwaltung den selber rechne (Wochen, Monate oder bis Ende des Jahres 2021?), erhielt ich bis heute keine Antwort!!!
Dieser Vorgang stellt den ersten Grund meiner neuen Beschwerde dar.
Aus den Medien haben wir sodann am 28.04.2021 in einem Beitrag des SWR-TR zum „Tag des Lärms“ erfahren, dass die Stadtverwaltung dem SWR gegenüber bestätigt habe, die entsprechenden Vorgaben des LBM eingeholt und weitergeleitet zu haben. Gegenüber dem SWR-TR wurde des Weiteren von einem Umsetzungszeitraum von „ein bis zwei Monaten“ gesprochen. (Februar, März vorab + April, Mai, Juni, Juli = 3 Monate zur neuen Beschilderung bzw. 6 Monate seit Antragstellung beim LBM!)
Der Trierische Volksfreund berichtete am 08.05.21 ohne genaue Zeitangaben darüber, dass die Stadt Trier nun (endlich!) damit beginne, in einigen Straßenzügen von Trier eine Temop-30-Regelung einführen zu wollen, gemäß der Umsetzung ihres „Lärmschutzplans“ aus dem Jahr 2015. - Allerdings muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass dieser „Lärmschutzplan“ der Stadt Trier die Avelsbacher Straße überhaupt nicht (Sic!) als „gesundheitsgefährdende“ (OVG-Koblenz, 2004) Straße in Trier mit Handlungsbedarf aufführt! Die Avelsbacher Straße kommt im „Lärmschutzplan“ der Stadt Trier gar nicht vor. - Das war und ist mir jedoch sehr wohl bekannt, weswegen ich den eigenen Antrag gegenüber dem Baudezernenten der Stadt Trier formuliert hatte (siehe oben)!Schließlich berichtete die Trierer Rathauszeitung am 18.05.21 über die geplante Umsetzung der Tempo-30-Regelungen in den entsprechenden Straßenzügen, die im Lärmaktionsplan der Stadt aus dem Jahr 2015 aufgeführt waren, mit dem kurzen Zusatzhinweis auch in der Avelsbacher Straße würden „danach“ verkehrslenkende Maßnahmen ergriffen werden. Genaue Zeitfenster einer möglichen Umsetzung wurden dagegen auch in der Rathauszeitung nicht genannt.
Soweit die Chronologie der Ereignisse.
Vor diesem gesamten Hintergrund möchte ich hiermit feststellen, dass die Verwaltung der Stadt Trier bis heute (30.06.2020), also gut fünf Monate (sic!) nach ihrer eigenen Antragstellung beim LBM, am 01.02.2021, untätig bei der Umsetzung der lärmreduzierenden Maßnahme vor Ort (!) geblieben ist!
Auf eine frühere Anfrage beim LBM vom 21.04.2021, mit welchem „Zeitraum“ denn realistischerweise mit einer Umsetzung der angeordneten Maßnahmen (neues Verkehrsgutachten sowie Polizeibericht) von Seiten der Stadt zu rechnen sei, stellte der leitende Sachbearbeiter des LBM mir gegenüber fest, man könne nach ca. 3 Monaten davon ausgehen, dass die Stadt Trier alle Voraussetzungen für zur Realisierung der Maßnahme umgesetzt haben müsste! - Danach könne man durchaus von einer „Untätigkeit der Stadt“ bzw. von einem „Nicht-Handeln“ der Stadt sprechen!Dieser Zeitraum ist nun erreicht und längst überschritten (!), weshalb ich hiermit erneut eine Beschwerde 1) wegen „Untätigkeit“ bei der Umsetzung der oben geschilderten Maßnahme (keine neue Beschilderung vorhanden!) und 2) wegen Verstoß gegen das Transparentgesetz RLP von 2015 (kein mögliches Datum wurde genannt!) beim Verkehrsministerium in Mainz gegen den verantwortlichen Baudezernenten in Trier, Herrn Ludwig (CDU), einreichen möchte.
Damit ist auch der zweite Grund für meine neuerliche Beschwerde benannt.
Ich bitte um baldige Überprüfung Ihrerseits und um eine sofortige Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen vor Ort in Trier.
Mit freundlichen GrüßenDr. Johannes Verbeek
PS.
Verteiler:
Verkehrsministerium Mainz
Baudezernent der Stadt Trier
Fraktionen des Rates der Stadt Trier
Rathauszeitung Trier
Trierischer Volksfreund
- 6. Juli 2021 Endlich wurden Tempo 30-Schilder mit dem Zusatz "Lärmschutz" aufgestellt. Damit hat die Stadt Trier auch ein Statement für die Bewohner/innen der Avelsbacher Straße ausgesprochen.
Nun ist die Stadt Trier auch mal ein bisschen trendy:
8 Großstädte wollen übrigens im gesamten Stadtgebiet ein Votum für lebenswerte Städte umsetzen und Tempo 30 flächendeckend einführen, darunter z.B. Freiburg oder Bonn. -
Wir danken auf jeden Fall für den Zuwachs an möglicher Lebensqualität (- wobei dann natürlich auch mal - ab und an - kontrolliert werden muss!) - 13.07.21 Versetzung des Schildes zur "Geschwindigkeitsaufhebung" Richtung Höhenstadtteile:
Unter Umständen sollte die Stadt noch einmal dringend die Stellung des Schildes überdenken, dass in Richtung Höhenstadtteile die Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße aufhebt.
Dieses Schild steht ca. 25 Meter vor dem einzigen Zebrastreifen (!) im oberen Teil der Straße, über den täglich zahlreiche Kinder, Jugendliche mit Fahrrad und Familien mit Kinderwagen die Straßenseiten wechseln, um in den Grüneberg zu kommen - oder von dort in die Domönenstraße.
Dass die Autofahrer/innen genau an dieser Stelle wieder Gas geben dürfen sollen, ist aus Sicht der Anwohner/innen grob fahrlässig, denn es gefährdet alle Fußgänger/innen, die sich dort bewegen. - Und einen anderen Überweg gibt es nicht! Zahlreiche Anwohner/innen haben in den letzten Tagen genau darauf aufmerksam gemacht!
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadt eindringlich, das "Tempo-30-Aufhebnungsschild" hinter die Kreuzung Domänenstraße/Grüneberg zu versetzen!
Ein weiter Vorteil, neben der Sicherheit der Fußgänger (!) auf dem Zebrastreifen, wäre zudem, dass die Linksabbieger, die aus der Domänenstraße fahren wollen, sich besser einfädeln können, wenn sie in die Avelsbacherstraße abwärts fahren wollen. Das geht zur Zeit nicht 1) wegen des aufkommenden Verkehrs und 2) wegen der Geschwindigkeit, mit denen die Autos (wieder) bis zu 50 km/h schnell fahren dürfen.
Wir würden uns freuen, wenn sich diese Regelungl, nämlich dass das Schild bis hinter die Kreuzung Richtung Höhenstadtteile versetzt wird, auch der Ortsbeirat in Kürenz einmal mehr gegenüber der Stadtverwaltung starkmachen könnte!
Nötig wäre dies allemal, um die Fußgänger/innen vor beschleunigenden Fahrzeugen auf dem Fußgängerüberweg zu schützen. -
Alles andere ist soweit so gut. Trier, den 11.08.21; Brief an die bearbeitende Mitarbeiterin der Stadt Trier:
Sehr geehrte Damen und Herren,Gesundheit und Wohlergehen!
Trier, den 11.08.21
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gesundheit und Wohlergehen!
als die vom LBM im Schreiben vom 03.02.21 genannte Ansprechpartnerin bei der Stadt bezüglich der Umsetzung von Tempo-30 in Avelsbacher Straße möchte ich Sie, Frau Metzdorf, darüber in Kenntnis setzen, dass mittlerweile einige Klagen verschiedener Anwohner/innen über zwei Punkte der Umsetzung wiederholt bei mir eingegangen sind. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren und um Abhilfe bitten.
1. Bei der Fahrt von den Höhenstadtteilen Richtung Innenstadt gibt es nur ein einziges Schild auf Höhe der oberen Zebrastreifens in der Avelsbacher Staße, das die neue Tempo-30-Regelung anzeigt. Dann kommt kein weiteres Schild bis kurz vor dem Zebrastreifen im unteren Teil der Straße. Das reicht nicht aus, um die von den Höhenstadtteilen kommenden Verkehrsteilnehmer/innen auf die neue Geschwindigkeitsregelung aufmerksam zu machen. Spätestens auf Höhe der Metzgerei Pössel (oder kurz danach) muss ein zweites Schild auf die Tempo-30-Regelung aufmerksam machen, weil ansonsten aufgrund einer Kurvenführung über die ganze Strecke (!) Avelsbacher Straße kein weiteres Schild zu sehen ist.
Wenn man dagegen von unten in die Höhenstadtteile (Domänenstraße) fährt, gibt es drei (!) Schilder hintereinander, die die neue Regelung sehr gut anzeigen. Das fehlt in umgekehrter Richtung, so dass die von oben kommenden Fahrzeuge sehr oft das Tempolimet nicht einhalten.
Wir bitten die Stadt zeitnah, wenigstens ein weiteres Schild (Höhe Metzgerei Pössen, oder kurz dahinter) zu installieren. Genügend Lampenmaste gibt es dafür schon jetzt, damit auch die von oben kommenden Autofahrer/innen die neue Temporeduzierung mitbekommen.
2. Bei der Fahrt von der Innenstadt Richtung Höhenstadtteile, haben einige Anwohnerinnen bemängelt, dass das "Aufhebungszeichen" der Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße nur ca. 20 Meter VOR dem oberen Zebrabstreifen auf Höhe der Domänenstraße installiert wurde.
Das ist völlig inakzeptabel!
Die Fußgänger/innen (oft mit Kinderwagen oder Fahrrad), die den Zebrastreifen benutzen, werden unnötig gefährdet, weil etliche Autos schon wieder beschleunigen, sobald sie das Aufhebungs-Schild sehen!Wir bitten die Stadt zeitnah, das "Aufhebungszeichen" der Geschwindigkeitsberenzung in Richtung Höhenstadtteile wenigstens bis nach der Kreuzung Domänenstraße/Grüneberg zu versetzen (also hinter den Zebrastreifen) - oder gar die Tempo-30-Regelung bis zur Einfahrt des Bunderwehrdepots (Zebrastreifen Panzerstraße) auszuweiten, denn auch kurz nach der Kreuzung Domänenstraße/Grünebeerg) gibt eine Fußgängerübegangsschneise auf Höhe des Kobuswegung in der Kurve gelegen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen im Namen der Anwohner/innen
Johannes Verbeek
PS.
Ich bitte Sie, mich über den Entscheidungsproßes der Stadt bladmöglichst zu informieren.
als die vom LBM im Schreiben vom 03.02.21 genannte Ansprechpartnerin bei der Stadt bezüglich der Umsetzung von Tempo-30 in Avelsbacher Straße möchte ich Sie, Frau M., darüber in Kenntnis setzen, dass mittlerweile einige Klagen verschiedener Anwohner/innen über zwei Punkte der Umsetzung wiederholt bei mir eingegangen sind. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren und um Abhilfe bitten.
1. Bei der Fahrt von den Höhenstadtteilen Richtung Innenstadt gibt es nur ein einziges Schild auf Höhe der oberen Zebrastreifens in der Avelsbacher Staße, das die neue Tempo-30-Regelung anzeigt. Dann kommt kein weiteres Schild bis kurz vor dem Zebrastreifen im unteren Teil der Straße. Das reicht nicht aus, um die von den Höhenstadtteilen kommenden Verkehrsteilnehmer/innen auf die neue Geschwindigkeitsregelung aufmerksam zu machen. Spätestens auf Höhe der Metzgerei Pössel (oder kurz danach) muss ein zweites Schild auf die Tempo-30-Regelung aufmerksam machen, weil ansonsten aufgrund einer Kurvenführung über die ganze Strecke (!) Avelsbacher Straße kein weiteres Schild zu sehen ist.Wenn man dagegen von unten in die Höhenstadtteile (Domänenstraße) fährt, gibt es drei (!) Schilder hintereinander, die die neue Regelung sehr gut anzeigen. Das fehlt in umgekehrter Richtung, so dass die von oben kommenden Fahrzeuge sehr oft das Tempolimet nicht einhalten.
Wir bitten die Stadt zeitnah, wenigstens ein weiteres Schild (Höhe Metzgerei Pössen, oder kurz dahinter) zu installieren. Genügend Lampenmaste gibt es dafür schon jetzt, damit auch die von oben kommenden Autofahrer/innen die neue Temporeduzierung mitbekommen.2. Bei der Fahrt von der Innenstadt Richtung Höhenstadtteile, haben einige Anwohnerinnen bemängelt, dass das "Aufhebungszeichen" der Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße nur ca. 20 Meter VOR dem oberen Zebrabstreifen auf Höhe der Domänenstraße installiert wurde.
Das ist völlig inakzeptabel!
Die Fußgänger/innen (oft mit Kinderwagen oder Fahrrad), die den Zebrastreifen benutzen, werden unnötig gefährdet, weil etliche Autos schon wieder beschleunigen, sobald sie das Aufhebungs-Schild sehen!Wir bitten die Stadt zeitnah, das "Aufhebungszeichen" der Geschwindigkeitsberenzung in Richtung Höhenstadtteile wenigstens bis nach der Kreuzung Domänenstraße/Grüneberg zu versetzen (also hinter den Zebrastreifen) - oder gar die Tempo-30-Regelung bis zur Einfahrt des Bunderwehrdepots (Zebrastreifen Panzerstraße) auszuweiten, denn auch kurz nach der Kreuzung Domänenstraße/Grünebeerg) gibt eine Fußgängerübegangsschneise auf Höhe des Kobuswegung in der Kurve gelegen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen im Namen der Anwohner/innenJohannes Verbeek
PS.
Ich bitte Sie, mich über den Entscheidungsproßes der Stadt bladmöglichst zu informieren.
Verteiler: Ortsvorstehe Kürenz, Herrn o. Seidel- Bisher keine Reaktion von Seiten der Stadtverwaltung auf mein Schreiben vom 13.07.21 und 11.08.21. - Ebenfalls habe ich bis heute keine Reaktion auf mein Beschwerdeschreiben an Mainz vom 30.06.21 erhalten.
- Am 11.08.21 habe ich in einem Schreiben den SPD Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der SPD im Rat der Stadt Trier, Herrn Svem Teuber, über die Verstöße der Verwaltungen und Ministerien gegenüber dem Transparenzgesetz RLP von 2015 in Kenntis gesetzt, verbunden mit der Bitte, dem Mangel der sog. "Kontakformulare" von Behörden und dem Umstand, das diese keine Rückmeldung geben, nachzugehen und politisch Abhilfe zu schaffen.
Die Leitung der Straßenverkehrsbehörde in Trier hat meine beiden Anfragen vom 13.07.21 und 11.08.21 mit Schreiben vom 24.08.21 und 31.08.21 wie folgt beantwortet:
1. Das T30-Aufhebungszeichen vor dem oberen Zebrastreifen in der Avelsbacher Straße wird – unseren Forderungen entsprechend - demontiert.
Im unteren Bereich wird ein Schild mit dem Zusatz angebracht, wieweit (in Metern) die Tempoeinschränkung gelten soll, so dass die Aufhebung automatisch, aber erst nach dem Kreuzungsbereich „Grüneberg/Domänenstraße“, erfolge. Das werde so auch anderswo in der Stadt praktiziert.
2. Ein weiteres T30-Schild, das auf Höhe der Metzgerei Pössel – oder spätestens – auf Höhe der Einfahrt zum „Bahnausbesserungswerk“ an die neue Tempobegrenzung „erinnerte“, lehnt die Stadt aus den folgenden Gründen ab:
a) Jedes (!) Verkehrsschild gelte verbindlich, daher bräuchte es keine „Erinnerungen“ durch weitere Schilder.
b) Ein weiteres Schild „erhöhe den Schilderwald“ unnötig, was verhindert werden soll. Die Einfahrt zum Bahnausbesserungswerk sei nur „privat“.
c) Die Stadt behalte sich „Kontrollen“ vor, die die Einhaltung der Geschwindigkeitsregelungen vor Ort durch „mobile Blitzer“ garantiere.
Die Beschilderung in der Avelsbacher Straße sei zudem sowohl mit der Polizeibehörde in Trier als auch mit dem Landesbetrieb Mobilität als Verkehrsaufsichtsbehörde abgesprochen und als ausreichend beurteilt worden.
Wir danken der Stadt an dieser Stelle für ihre freundlichen Bemühungen.
Allerdings werden wir die Verkehrssituation in derAvelsbacher Straße auch weiterhin kritisch beobachten, zumal, wenn die neue Zufahrt in der Avelsbacher Str./Nellstraße zum Bewohnungsgebiet im Walzwerk eingerichtet wird, als auch in welchem Zeitrahmen die Stadt die Umgehung Kürenz über den Grüneberg plant und umsetzt – oder nicht.
(01.09.21)
25.09.21: Leider müssen wir feststellen, dass die Zusagen der Verkehrsbehörde in Trier das Papier nicht wert sind, auf dem die E-mail ausgedruckt werden könnten!
Immer noch steht nur 20 Meter vor dem oberen Zebrabstreifen in der Avelsbacher Straße Ecke Domänenstraße das Schild, welches die Tempo-30-Regelung AUFHEBT und damit unmittelbar vor dem stark benutzten Überweg allen Autofahrern signalisiert, ihr könnt jetzt wieder Gas geben - zumal das Tempoaufhebungsschild schon von Weitem im oberen Teil der Avelsbacher Straße zu sehen ist, mit der Folge:
Zu Zeiten halten sich die Autofahrer/innen und vor allem die Bus- und LKWfahrer/innen in keinster Weise (!) an die Geschwindigkkeitsbegrenzung.Die Zusage der Stadtverwaltung, man wollte die Tempo-30-Regelung kontrollieren, ist eine Schnappsidee, die nicht umgesetzt wird.
Die beamtete Dienstzeit der Verkehrsbehörde macht es wohl unmöglich, den Verkehr früh morgens um 6.00 Uhr , spät abends so gegen 20.00 Uhr, oder gar gegen 23.00 Uhr für die Spätheimkehrer auf den Petrisberg, zu überprüfen.
Um wielviel hilfreicher und wirksamer, wäre da ein weiteres Schild (!), das von oben kommend auf Höhe der Metzgerei Pössel oder spätestens auf Höhe der Einfahrt zum Ausbesserungswerk der Bahn zusätzlich in Richtung Innenstadt aufgestellt würde? - Eben: Null, komma Null?
Erst kurz vor der Unterführung stehen noch zwei Schilder, die man von oben kommend erst gar nicht sieht (!), um 50 Meter weiter, kurz vor der Eisenbahnunterführung, wieder AUFGEHOBEN zu werden.
Es hilft da auch rein gar nichts, wenn die Verkehrsbehörde beteuert, man habe die Beschilderung mit dem Landesbetrieb Mobilität RLP und der Polizei in Trier abgesprochen und abgestimmt: "Wir trinken auf dein Wohl, Marie!" - Nur zu!
Dass es Schilder gibt, die zur Erinnerung an geltendes Verkehrsrecht aufgestellt werden, zeigen die zahlreichen elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen (mit einem lächelnden oder traurigen Gesicht für die Autofahrer/innen). Tatsächlich beharrt die Verkehrsbehörde in Trier aber darauf, dass lediglich ein einzges (!) Schild schon ausreiche, um die Verlekrsteilnehmer/innen, Raser/innen und teilweise rücksichtslosen Bus- und LKW-Fahrer/innen, zu nötigen, die Gewchwindigkeitsbegrenzung auch einzuhalten - wenn der Verstand für die Notwendikeit einer Lärmschutzmaßnahme (!) fehlt!
An dieser Stelle fällt es mir ausgesprochen schwer, nicht zynisch zu werden! -
Dafür schicke ich zahlreiche Flüche zum Himmel! - Das hilft mehr als T30 vor Ort!
28.10.21: Es ist beonders ernüchternd, wenn man mitbekommt, dass die von Seiten der Stadt Trier angekündigten Geschwindigkeitskontrollen sich bisher einzig und allein auf das "Aveler Tal" beziehen. Also dort, wo sie schon vor der Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße durchgeführt wurden. Im Aveler Tal ist Tempo 50 erlaubt und wird dort somit auch nur gemessen. -
Das alles hat mit einer Geschwindigkeitskeitskontrolle bei Tempo 30 in der Avelsbacher Straße rein gar nichts zu tun! Hier, vor Ort, wurde noch an keinem einzigen Tag die Einhaltung von Tempo 30 gemessen und sanktioniert!
Die Aussagen der Verkehrsbehörde sind vor diesem Hintergrund überaus befremdlich und völlig irreführend! - Ganz zu Lasten der Anwohnerschaft!Trier, den 28.10.21
An das Stadtplanungsamt Trier
Betr.: Stellungnahme zu BK 30 Walzwerk Kürenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 07.10.21 auf dem Petrisberg hatte ich zwei Fragen formuliert. Diese möchte ich als Einwand hiermit wiederholen:
1. Die Parklatzplanung zu BK 30 mit einem Parkhaus und Tiefgaragen ist bisher insofern unzureichend, als dass diese Parkräume NICHT für große Firmenwagen (Sprinter, etc.) geeignet sind, weil diese aufgrund ihrer Größe (3 m hoch, über 5 m lang) durch keine Einfahrt zu Parkhäusern od. Tiefgaragen passen. Davon auszugehen, dass keine Handwerker/innen zu den neuen Bewohner/innen auf dem Walzwerkgelände gehören, und daher bisher keine zusätzlichen Stellplätze geplant wurden, wie auf der Veranstaltung gesagt wurde, ist weltfremd! - Schon jetzt werden in Kürenz zahlreiche öffentliche Parkflächen (Avelsbacher Str., Nellstraße, hintere Domänenstr., etc.) von diesen übergroßen Firmenwagen, die zudem noch steuerlich finanziell gefördert werden, zugestellt, so dass die Sicht durch die Fenster der Anwohner/innen völlig verdunkelt wird, an den Stellen, wo diese Fahrzeuge abgestellt werden (auch das gesamte Wochenende über). Es ist daher auch in BK 30 Walzwerk Kürenz mit ausweichendem Parken und Parktourismus dieser Fahrzeuggruppe zu rechnen.
Weil dieses Problem – zunehmend – ganz Trier betrifft, wäre es notwendig, eigene Parkräume für diese „Monsterfirmenbusse“ auszuweisen, so wie es beispielsweise schon jetzt in TR-West und TR-Nord für die Klein-LKW der ansässigen Schrotthändler praktiziert wird - wenn ich richtig informiert bin!?
2. Das Schallschutzkonzept für das Gebiet BK 30 Walzwerk Kürenz scheint noch ziemlich unausgedacht zu sein. Wenn nämlich nicht definiert wird, welche Lärmschutznormwerte WO zu gelten haben (z.B. reines Wohngebiet oder Mischgebiet), dann ist die bisherige Aussage, dass in den oberen Wohnungen, wo die Lärmschutzwerte laut Planung um ca. 5 Dezibel überschritten werden, völlig unzureichend. Dieser Wert ist enorm! Er ist gut hörbar und von sog. passivem Schallschutz nicht zu unterdrücken.
Die Werte liegen laut LBM (3.02.21, Schreiben an mich) in reinen
Wohngebieten bei: 67 dB(A) Tag sowie bei 57 dB(A) Nacht.
Bei Mischgebieten: 69 dB(A) Tag sowie bei 59 dB(A) Nacht.
Wenn die diesen Obergrenzen, die nur erreicht, nicht aber überschritten werden müssen, um besondere Lärmschutzmaßnahmen zu rechtfertigen, zusätzlich noch mit + 5 dB(a) jeweils überschritten werden, dann kann von einem „ruhigen Wohnen“ nicht die Rede sein.
3. Das unzureichende Lärmschutzkonzept wirkt sich auch auf die Verkehrsplanung aus. Von den drei vorgestellten Varianten belasten gleich 2 zusätzlich die Avelsbacher Straße. Und das, obwohl die Stadt Trier erst am 01.02.21 auf eigenen Antrag hin (!) die Avelsbacher Straße komplett bis zur Domänenstraße als „Lärmschutzabschnitt“ mit Tempo 30 ausgewiesen hat. Nun heißt es aber, zusätzlicher Verkehr (bis zu 300 Fahrzeuge) wären noch verträglich. Hier ist zu fragen: Für die „Anwohner/innen“ oder für den vermeintlichen „Verkehrfluss“ der berechneten Verkehrsplanung? Diese erneute Verkehrs- und Lärmzumutung geschieht sehenden Auges! Denn einerseits soll eine Hauptzufahrt zu BK-30 Waltzwerk Kürenz über einen neuen Knotenpunkt in der Avelsbacher Str. / Ecke Nellstraße entstehen – andererseits zeigt aber selbst schon die Verkehrsplanung, dass dieser Knotenpunkt nur der Kategorie E angehören wird, was allgemein als „mangelhaft“ bezeichnet wird. Hier versagt schon der prognostizierte Verkehrsfluss der Verkehrsplaner/innen auf das augenfälligste.
Dieser Widerspruch ist um so unverständlicher als offen ausgesprochen wird, dass sich die Verkehrssituation sowohl für die Avelsbacher Str. als auch für Domänenstraße erst wird entspannen können, wenn die sog. „Umfahrung Kürenz“ umgesetzt ist. Dies ist allerdings völlig unzureichend, weil zeitlich (schon seit über 20 Jahren!) überhaupt nicht absehbar, wenn es zu einer Realisierung kommt.
Hier werden die Anwohner/innen der Avelsbacher Str. erneut das zweite Urteil des OVG-Koblenz von 2004 einfordern, das besagt, „die Stadt halte an einer (Verkehrs-)Entlastung fest […], bis zum Abschluss der Baumaßnahme“ (ebd.). Gemeint sind hier die ersten 5 ausgewiesen Baugebiete seit 2004 auf dem Petrisberg! Mittlerweile wurden etliche zusätzliche genehmigt und bebaut, ohne dass – außer Absichtserklärungen! - eine konkrete Zeitplanung für die „Umgehung“ beschlossen wurde. Auch jetzt bei der Erstellung von BK 30 Walzwerk Kürenz gibt keine verbindlichen Aussagen von Seiten der Stadt! Und das, obwohl geplantermaßen (!) weiterhin zusätzlicher Verkehr von Seiten der Planungsbehörden der Stadt Trier – und nicht von außerhalb! – voraus- und angesagt wird. Das ist unzumutbar.
4. Gleiche bedenken gelten für den unteren Bereich der Domänenstraße, in der sich die Straße (Ecke Brühlstraße) Richtung Kreuzung Schönbornstraße dermaßen „stark verengt“, dass schon jetzt (dato!) keine zwei Fahrzeuge parallel zur gleichen Zeit nebeneinander die Stelle passieren können. Das bisher vorgestellt Verkehrsplanungskonzept ist diesbezüglich ebenfalls völlig unzureichend, weil einfach nur wiederholt wird, dass ca. 1000 Fahrzeuge zusätzlich „kein Problem“ darstellen würden (siehe oben Punkt 3.). Die Fakten sprechen schon jetzt hier wie dort dagegen. Andere Lösungen müssen her, die allerdings verträglich mit den oben geäußerten Bedenken in Punkt 3. sein müssen.
Es würde mich freuen, wenn Sie diese Bedenken bei ihren künftigen Planungsverbesserungen in Bezug auf BK 30 Walzwerk Kürenz nicht nur irgendwie ausräumen, sondern dauerhaft lösen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Verbeek
Avelsbacher Str. 31
45295 Trier
- Trier, den 11.11.21, 11.11 Uhr:
Tatsächlich hat die Stadt in den letzten Tagen jeweiles auf beiden Seiten in der Avelsbacher Straße Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen. Es gab, so wie es aussah, durchaus ein Blitzlichtgewitter! Regelmäßige Kontrollen sind unabdingbar, um die reduzierte Geschwindigkeit T30 in der Straße zu etablieren. Trier, den 18.11.21:
Genau so sieht Trierer Klüngel aus!
In der Rathauszeitung vom 09. Nov. 2021 findet sich folgender Artikel der Linksfraktion im Rat der Stadt Trier zu einem Thema, das mich als Vorsitenden der Linksfraktion im Jahr 2012 in fast gleichen Konstellation schon einmal beschäftigt und genötigt hat, eine Stellungnahme abzugeben. Damals wie heute nimmt die Linksfraktion dieselbe politische Position zum Thema ein, wie sich erfreulicher Weise zeigt::
"Dezernat IV moderiert Seilbahl ab
DIE LINKE: Am 29 Oktober fand ein Workshop des Bauausschusses zum Thema Querachse Tierweiler-Petrisberg statt. Ursächlich war ein Gutachten, das dazu vom Dezernat IV in Austrag gegeben und schon im Bauausschuss vorgestellt wurde. Gutachter waren der langjährige Leiter der SWT-Bussparte, Frank Birkhäuer, und der frühere Baudezernent Peter Dietze. In dem Gutachten wurden Zahlen in den Raum gestellt, die so nicht vergelichbar waren: Während für die Sielbahnlösung 250 Millionen Euro Inverstitionskosten in den Raum gestellt wurden, setzten die Gutachter für die Buslösung nur 75 Millionen Euro an. Die Kosten der Buslösung deckten eigentlich nur die Trasse vom Hauptbahnhof bis zur Robert-Schuman-Allee ab, während für die Seilbahn die gesamte Strecke von Trierweiler bis zur Uni amgesetzt wurde. Auch die Einwände des von Linken und Grünen nominierten Experten Prof. Henning Lungershausen (Hochschule Trier) wurden nicht beachtet. Er war der einzige benannte Experte im Workshop. Der aus Köln einbestellte "Moderator" Dr. Volker Deutsch, Chef des Lobbyverbandes der Verkehrsunternehmen, fiel durch einseitige Parteinahme für die Buslösung auf. So konnte leider keine ergebnisoffene Debatte stattfinden. Die Seilbahn-skeptischen Fraktionen brauchten nicht mal eigene Experten zu benennen. Die waren bereits in der Person des Moderators und der beiden Gutachter vertreten.
Ich wage eine Prognose: Die ressourcenverschwenderische Buslösung mit einer asphaltierten Straße und einer wegen des Höhenunterschiedes breiten Schneise durch teilweise bewohntes Gebiet werden nicht realisierbar sein. Somit haben am 29. Oktober CDU, FDP und SPD entschieden, dass der Status quo des Verkehrsaufkommens im Aveler Tal und in Olewig auf Jahrzehnte festgeschreiben wird. - Jörg Johann, Linksfraktion." (RaZ, 09.11.21, S.2)
Ergänzend möchte ich an dieser Stelle kommentieren:
Schon einmal im Jahr 2004 hat die Stadt Trier mit dem damalig verantwortlichen Baudezernenten Peter Dieze (SPD) die erste (von zwei) Normenkontrollklagen der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz" vor dem OVG-Koblenz verloren. Damals priorisierte die Stadt eine "Spurbus-Lösung" auf den Petrisberg nach dem französischen Vorbild der Stadt Nancy. Diese Lösung, die aber aufgrund der starken Steigung schon damls verkehrsplanerierisch als gescheitert anzusehen war, beurteile das OVG auch entsprechend ablehnend (vgl. 1. Urteil OVG-Koblenz 2004). Die Stadt habe bisher keine umsetzbare Lösung für die dringend gebotene Verkehrsentlastung erarbeitet (vgl. 1. Urteil OBG-Koblenz, 2004, der TV berichtete).
Erst mit dem 2. Urteil des OVG-Koblenz aus dem Jahr 2004 konnte die Stadt Trier die Aufhebung der bis dahin für sie gültigen Bebauungspläne für den Petrisberg, die durch das erste Urteil außer Kraft gesetzt wurden, wieder durch ein gesondertes Verfahren "heilen", so das der Petrisberg nach ein paar Monaten der "Aufhebung der bis dato gültigen Bebauungspläne" zur Zeit der Landesgartenschau 2004 glücklicherweise weiterbebaut werden konnte. Nichts desto Trotz war das eine große Schlappe für das Baudezernat der Stadt Trier! Die weitere Bebauung des Pertisberges wurde durch das zweite Urteil des OVG-Koblenz in dieser Sache nur möglich, weil die Stadt Trier vor Gericht versicherte, dass sie an einer "Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz" [...] "durchaus festhalte" (OVG, Koblenz, 2004). Zwar käme die Verkehrsentlastung nicht, wie von der BI gefordert, VOR der Erschließung der ersten Baugebiete auf dem Petrisberg, aber bis zur Beendigung der Baumaßnahmen werde eine Verkehrsentlastung "realistischer Weise" umgesetzt (werden), so die Stadt Trier (damals).
Bemerkt sei an dieser Stelle, dass das OVG-Kobelnz mit seiner Aussage die drei ersten Baupläne auf dem Petrisberg im Blick hatte, wogegen heute schon darüberhinaus acht weitere Bebauungsgebiete realisiert wurden, ohne dass die "Verkehrsentlastung" von Altkürenz vorangeschritten ist! - Ehrlicher Weise muss man hier allerdings hervorhebn , dass die sich anschließende Verkehrspolitik der Baudezernentin Frau Kaes-Torchinani (CDU), die sie im damiligen Verantwortungsverbund mit den GRÜNEN (!) führte, nicht positiv auf die versprochene Verkehrsentlastung ausgewirkte. Im Mobilitäskonzept 2025 wurde mit mehrheitlichen Stimmen im Stadtrat beschlossen, dass die sog. "Umgehung Kürenz" keine Priorisierung erhalte, sondern als "mittelfristige" Planung nur gelegentlich umgesetzt werden könnte. Neue Verlautbarungen aus dem Baudezernat (vgl. TV- Berichterstattung, sowie Bürgerbeteiligung Waltzwerk) sprechen im Zusammenhang mit der Erschließung des ehemaligen Walzwerkes in Altkürenz - und der dadurch wiederum dringlich angemahnten endgültigen Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz (!) von Seiten der Stadt - von einer bis über das Jahr 2030 hinausgehenden weiteren Wartezeit für die betroffenen Anwohner/innen - und das bei weiterhin steigendem und auch geplanten (!) Verkehrsaufkommen! Dabei zeigt sich allerdings, dass der schon jetzt von Seiten der Stadt - also noch während der Planungsphase - als "mangelhaft" (Stufe E) eingestufte neue Verkehrskontenpunkt (Avelsbacher Str. / Nellstraße) bis zu einer endgültigen Verkehrsentlastung von Altkürenz völlig überlastet sein wird. Er muss daher als geplante Erschließungsstraße für das Walzwerk als gänzlich untauglich beurtteilt werden!
Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass wir als betroffene Anwohner/innen von einer tatsächlich "realistischen Lösung" (OVG-Kobelnz, 2004) der Verkehrsproblematik in Altkürenz mehr denn je entfernt sind! Mehr als eine Generation (30 Jahre) lässt die Baumaßnahme bisher auf sich warten. Von Seiten der Stadt sowie leider auch von Seiten unterschiedlicher Fraktionen im Rat hört man nichts als politisch wertlose Lippenbekenntnisse bezüglich einer realisitschen Umsetzung der Verkehrsentlasstung von Altkürenz. Wenn das kein Skandal ist? - Ausgeschlossen werden kann freilich nicht mehr, dass dieser anhaltend missliche Umstand erneut Konsequenzen für die Stadt Trier nach sich ziehen wird müssen. - Johannes Verbeek (TR, 18.11.21)
Ein neues Jahr und die gleichen, alten Probleme!
15.01.2022:
Die aufmerksame Leserin sollte sich an dieser Stelle einmal fragen, wie lange ein Geduldsfaden gesponnen werden kann, bevor er jäh abreißt? -
Die drei Nornen der Nibelungensage symbolisieren die drei verschiedenen Zeitdimensionen: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Als die Töchter der Weltmutter Erda weben sie das gesamte Wissen der Zeit in das goldene Schicksalsseil, das nicht reißen darf, soll die Welt weiter bestehen. - Aber es reißt! Und damit beginnt die Götterdämmerung. Richard Wagner drück diesen Umstand in seiner dramatischen Dichtung im gemeinsamen Gesang der Nornen wie folgt aus:
"Zu End' ewiges Wissen! Der Welt melden Weise nichts mehr." (Zitat: Götterdämmerung, Vorspiel)
Die Nornen stürzen daraufhin ins Erdinnere hinab. Das Geflecht des zerrissenen Schicksalsfadens der Götter wirkt nicht mehr ‚gülden‘ in die Welt hinein. Chaos bricht aus.
Der Übertrag dieser mythischen Metaphorik in das Trier der 2022’ziger Jahre fällt wohl nicht schwer: So schrieb der Volksfreund zum Jahresende 2021 in einer Dezemberausgabe, die Kreuzung Domänenstraße/Avelsbacher Straße gehöre zu den unfallträchtigsten Verkehrskontenpunkten in Trier. Allein dieser gegenwärtige Umstand erschreckt die Anwohner/innen von Altkürenz schon. Doch damit nicht genug. In der nähren Vergangenheit habe ich das Verkehrsamt der Stadt Trier im Namen der Anwohner/innen mehrfach angeschrieben (vgl. oben: 13.07.21; 11.08.21; 01.09.21; 25.09.21), um darauf hinzuweisen, dass das neu aufgestellte Straßenverkehrsschild zur Aufhebung der eingeführten Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße Richtung Höhenstadtteile an einem völlig falschen Standtort aufgestellte wurde. Denn es steht ca. 25 Meter vor dem oberen Zebrastreifen, der häufig von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, weil er der einzige Übergang in diesem oben Bereich ist. Dagegen steht von oben kommend das erste T30-Schild für die Avelsbacherstraße sinniger Weise NACH dem unfallträchtigen Kreuzungsbereich, aber unmittelbar VOR dem Zebrastreifen, was genauso wenig „weise“ erscheint.
Das Verkehrsamt in Trier reagierte erst gar nicht, dann jedoch mit dem kurzen Hinweis, die Beschilderung sei im Einvernehmen mit der Polizei und der Dienstaufsichtsbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität RLP (LBM), aufgestellt worden.
Erst nach massivem Druck durch weitere Anschreiben wurde uns in einem Schreiben vom 01.09.2021 zugesagt, zumindest das falsch aufgestellte Schild zur Tempo-30-Aufhebung in Richtung Höhenstadtteile soll versetzt werden. In einem weiteren Schreiben wurde uns auf Grund einer erneuten Anfrage bezüglich anhaltender Untätigkeit der Behörde versichert, man habe sich mit der übergeordneten Dienstaufsicht sowohl wie mit der Polizei verständigt und eine Firma beauftragt, das Schild abzumontieren bzw. zu versetzen. – Seitdem stürzen die Nornen aber in den Abgrund! Getan hat sich bis heute gar nichts!
Was soll man als betroffene/r Anwohner/in dazu noch sagen? – Wer wird hier zur Verantwortung gezogen, wenn die eigentlich durchaus vorhandene ‚Weisheit‘ in der Stadtverwaltung nicht vorausschauend eingesetzt wird? Wie viele Briefe und Anträge müssen noch gestellt werden, damit ein einiges Schild versetzt wird, das zusätzlich zur ausgewiesenen Gefahrenlage (Gegenwart) des Unfallschwerpunktes (vgl. TV) im Kreuzungsbereich „Avelsbacher Straße/Domänenstraße“ (Vergangenheit) zur unnötigen Verschärfung der Gefahrenlage anhaltend gereicht (Zukunft)?
Man sollte die Straßenbehörde in Trier mit Wagners Nibelungenoper dauerhalft und lautstark beschallen, bis eventuelle ‚Weisheit‘ dort aus den Tiefen an die Handlungsoberfläche der Verwaltung zurückkehrt. - Das neue Jahr fängt nicht gerade "gülden" an!
(TR, 15.01.22)
Tempo-30-Aufhebungsschlid wurde endlich versetzt
Heute, am 11.02.22 fiel mir während der Fahrt hoch zur Uni auf, dass die Straßenbehörde das falsch stehende Schild zur Tempo-30-Aufhebung in Richtung Höhenstadtteile, dass ca 25 Meter vor dem Zebrastreifen in der oberen Avelsbacher Straße stand und die Überquerenden Fußgänger/innen unnötig gefährdete, weil die Auto- und LKWFahrer/innen so kurz vor dem Überweg schon wieder legal beschleunigten konnten, demontiert und auf die andere Straßenseite kurz vor dem Zebrastreifen - weil dort schon ein Schilderbaum steht (!) - verlagert hat. (vgl. meine E-Mail von 21.0122 an die Behörde)
Damit können sowohl die Anwohner/innen in der Avelsbacher Straße als auch alle Benutzer/innen des Zebrastreifens seht gut Leben! -
Vielen Dank an die Stadt. - Was lange währt, wird schon mal gut, wenn auch die Geduld schier reißt.
PS.
Wirt setztn uns allerdings nicht desto trotz auch weiterhiin dafür ein, dass die Tempo-30-Regelung auch im Aveler Tal weitere Gültigkeit erhalten wird, zumindest im beidseitig bebauten Teil bis zur sog. "Panzerstraße". Zudem werden die Planug und Umsetzung der Umgesstraße verschärft begleiten, zumal wenn das Walzwerkgelände bebaut wird.
(13.02.22)- Trier, den 25.03.22
Zur Berichterstattung der Aufhebungen von Tempo-30-Zonen in Trier
In den letzten Wochen konnte man im TV (04.03.22 Ruwer und 25.03.22 Olewig) mit großer Verwunderung lesen, dass die Stadtverwaltung ganze Straßenzüge und Wohngebiete falsch beschildert hat.
Vor allem die fälschliche Ausweisung von sog. „Tempo-30-Zonen“ durch die Stadt Trier steht – zu Recht – gegenwärtig in der Kritik.
Die Proteste der betroffenen Anwohner/innen in den Stadtteilen können wir, d.i. die Anwohner/innen-Vereinigung in der Avelsbacher Straße Trier-Kürenz, sehr gut nachvollziehen.
Allerdings ist uns die bornierte Hartnäckigkeit der Vertreter/innen der Stadtverwaltung, hier des Verwaltungssprechers Michael Schmitz, ebenso bekannt. Jahrzehnte lang, ‚irreführte‘ (!) die Stadt die Diskussion um die Einführung einer Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße, mit dem falschen Argument, man könne für uns Anwohner/innen nichts Tun, denn eine „Tempo-30-Zone“ sei auf einer übergeordneten Vorfahrtsstraße – wie es die Avelsbacher Straße als L 144 ist – nicht durchführbar. Die Stadt verwies hierbei auf die Landesgesetzgebung. Als Stadt seinen ihr, so der Oberbürgermeister Leibe höchstselbst (Brief, homepage) „die Hände gebunden“!
Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit – und daher immer auch eine ganze Verwaltungslüge!
Denn es gibt durchaus Alternativen zu Tempobeschränkungen, die lediglich auf einer sog. „Tempo-30-Zone“ basieren. Darüber schwieg sich die Stadt allerdings gewissenhaft aus, ebenso wie die Fraktionen im Stadtrat (zur damaligen Zeit). Weder die Stadt noch eine der Fraktionen nahm das Helft des Handelns für die Anwohner/innen der Avelsbacher Straße in die Hand!
Doch vor diesem Hintergrund formierte sich unsere Nachbarschaftsvereinigung in der Avelsbacher Straße als Treiberin einer Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße.
Sowohl unseren Werdegang in Kürenz als auch unseren Widerstand gegen die falschen Erzählungen der Stadtverwaltung sowie gegen die faktischen Untätigkeiten der Fraktionen im Stadtrat dokumentiert unserer Homepage >alvelsbacher-tempo30-trier.com<.
(Hier finden sich auch alle weiteren Sachinformationen auf verschiedenen Seiten mit den jeweiligen weiterführenden Links am Rand.)
Besonders hervorzuheben – und Ihnen in den Stadtteilen in Ruwer und Olewig dringend zu empfehlen – ist die auf unserer Homepage per Link angezeigte Broschüre des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2016 mit dem Titel: „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstraßen“! – In dieser Broschüre findet man so ziemlich alle Argumente, die für eine Einrichtung von Tempo 30 auch – und gerade – an sog. „ausgewiesenen Hauptstraßen“ relevant sind.
Diese Broschüre zeigt unmissverständlich die Jahrzehnte völlige ideologisch geführte politische Diskussion in RLP und insbesondere in Trier bezüglich der möglichen Tempo-30-Regelungen auf.
Hierzu möchte ich auch auf die Bestrebungen unserer Nachbarstadt Schweich hinweisen, die die Einführung einer Tempo-30-Strecke durch die gesamte Innenstadt aus Lärmschutz- und Straßensicherheitsgründen zwar angestrebt hat – aber bisher durch Verordnungen und Auflagen der ADD bzw. des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ausgebremst wurde. -
(Wir haben unseren Schriftverkehr mit politisch Verantwortlichen der CDU in Schweich auf unserer Homepage dokumentiert, denn auch die Kommunalpolitiker/innen in Schweich kannten bis dato die Broschüre des Umweltbundesamtes nicht!)
Insbesondere eine direkte Ansprache über das zuständige Verkehrsministerium in Mainz, verbunden mit mehreren Beschwerden gegenüber dem verantwortlichen Baudezernenten in Trier, ermöglichte uns, über einen ausführlichen – und beharrlich geführten - Schriftverkehr mit dem Projektleiter des LBM, die Stadt Trier schließlich dazu zu bewegen, letztendlich auf eigenen (!) Antrag hin – unter einer größtmöglichen Gesichtswahrung der Verantwortlichen in der Stadtverwaltung – die gewünschte Tempo-30-Regelung in der Avelsbacher Straße auf einem von uns schon seit über zehn Jahren geforderten Streckenabschnitt einzuführen.
Diesen Weg sollten die Ortbeiräte in Ruwer und Olewig ebenfalls konsequent einschlagen! Die dazu nötigen und sachdienlichen Infos finden sich auf unserer Homepage.
Es ist höchste Zeit, als engagierte Bürger/innen gemeinsam gegen die Unvernunft und teilweise augenscheinliche Willkür der politisch Verantwortlichen in Verwaltung sowie gegen die Lethargie der Kommunal- und Landespolitik vorzugehen.
Eine durchaus vorhandene Vernunft auf allen politischen Ebenen sollte sich auch in der Verkehrspolitik durchsetzen können, insbesondere dann, wenn es schon um langjährig durch Tempo-30 beruhigte und bewährte Wohngebiete geht. Eine opportune Aufhebung von Tempo-30 – auch und gerade auf sog. „ausgewiesenen Hauptstraßen“ - ist eine Politik von Vorvorgestern, denen gewisse „Zwängler“ auf allen Ebenen der Politik immer noch anhängen.
Ich wünsche Ihnen engagierte Zeiten gegen die (eigene) Unvernunft.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johannes Verbeek
PS.
Dieser Text wurde mit solidarischen Grüßen an die Ortsbeiratsvorsitzenden in Ruwer und Olewig geschickt.
Die Dummen an die Macht! – Nein! … Sie sind schon an der Macht.
„Tempolimit: Kommunen und Land lehnen Grünen-Forderung ab. Rheinland-pfälzische Verkehrsministerin warnt vor ‚ideologischer Debatte‘. ADAC plädiert für ‚freie Mobilität‘. Trier musste 30er Zone rückgängig machen“, mit diesen Worten betitelte Bernd Wientjes vom Trierischen Volksfreund in der Ausgabe vom 05.04.22 seinen Bericht.
Besonders aufschlussreich sind folgende Aussagen und Zusammenhänge:
Bernd Wientjes beginnt seinen Artikel mit einer Forderung der Grünen, auf den Autobahnen Tempo 100 einzuführen, um „Energie zu sparen“ (ebd., S.1). Immerhin berge die Umsetzung dieses Tempolimits „ohne großen Verwaltungsaufwand“ ein „Einsparpotenzial“ von „600 Millionen Liter fossilem Treibstoff“ (ebd.). Vor dem Hintergrund höchster und steigender Spritpreise wäre dies wohl schon – könnte man meinen - eine wirklich hohe Hausnummer.
Allerdings führt Wientjes diesen Gedanken überhaupt nicht weiter aus! Stattdessen wechselt er das Thema unvermittelt und berichtet nun über „Vorstöße für ein generelles Tempo 30 in Ortschaften“ (ebd.). Zwar ist auch dieses Thema interessant, es liegt aber auf einer anderen Argumentationsebene. Denn der Schluss, weil bisher bei der Einführung von Tempo 30 in Ortschaften alle Anträge „bislang an gesetzlichen Vorgaben gescheitert sind“ (Ebd.), übertragen auf die „zeitlich befristete“ (ebd.) Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen, ist irreführend und falsch, denn er lautet nicht: Der Antrag der Grünen wird scheitern, weil es hierfür keine Begründungen gäbe, „etwa wegen Verkehrssicherheit, Lärmschutz oder Luftreinhaltung“ (ebd.). - Nein! Hier, bei einer zeitlich begrenzten Begrenzung (!) einer Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, lautet die Begründung schlichtweg: Einsparungen sind möglich und nötig, weil sie sich unter Umständen auch preissenkend auf die Konzernkartelle an den Zapfsäulen auswirken – ganz abgesehen von den rein ökologischen Vorteilen der Abgasvermeidung und des geringeren Spritverbrauchs.
Dies ist eine schlichte Einsicht, die allerdings für so manche Zeitgenossen/innen – vor allem auch in politischer Verantwortung – ungelegen daherkommt, so dass man/frau sich schon manchmal schlauer vorkommt, wenn man/frau sich geflissentlich dumm stellt.
An dieser Stelle ist eine weitere Bemerkung nötig: Denn keineswegs „beschimpfe“ ich hier irgendjemanden, vielmehr erlaube ich mir ein Urteil – und dieses Urteil lautet: Es gibt dumme Zeitgenossen, die einfachste Zusammenhänge nicht einsehen können (!) und sie daher leugnen (müssen)!
Allerdings kann dieser „Zwang“ natürlich auch ideologisch motiviert sein, was aber nichts an der vermeintlichen Dummheit ändern würde.
Wenn also die rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) der grünen Landesvorsitzenden Natalie Cramme-Hill aus Trier vorwirft, sie würde angesichts der neuerlichen Gräueltaten „mutmaßlicher Kriegsverbrechen“ (ebd.) in der Ukraine lediglich „eine partei-ideologisch geprägte Debatte“ (ebd.) führen, z.B. über „alte Forderungen wie das Tempolimit“ (ebd.), ohne jedoch einen einzigen Grund zu nennen, weswegen ein Tempolimit auf 100 km/h auf Autobahnen in der jetzigen Situation unpassend wäre, dann liegt der Schluss nahe, dass Frau Schmitt an dieser Stelle aus FDP-nahen Überlegungen viel ideologischer denkt als ihre Kollegin von den Grünen. Die Grüne Frau benennt ihre Gründe unmissverständlich, während die FDP-Ministerin sich einer rationalen Debatte verweigert, indem sie das Thema von möglichen ‚Geschwindigkeitsbegrenzungen‘ auf „Kriegsverbrechen“ (ebd.) verlagert, die „wir uns alle kaum vorstellen konnten“ (ebd.). Das eine mit dem anderen abzutun, ist an dieser Stelle tatsächlich „unpassend“ (ebd.), nicht aber das Begehren der Grünen angesichts des Krieges in der Ukraine für unbürokratische Einsparungen von Energien wie Kraftstoffen zu sorgen.
Dem Leser geht dieser Zusammenhang allerdings ab, den Herr Wientjes vom TV lässt sich weiterhin über Tempo-30-Regelungen in Trier aus, indem er ein Beispiel aus Ruwer thematisiert und zwischen die beiden Aussagen der Politikerinnen einschiebt.
Doch auch dieses Thema wird nur zur Hälfte korrekt beschrieben. Denn die Ausweisung einer „Tempo-30-Zone“ war in Ruwer zurecht in Frage gestellt worden! Denn eine Kommune - wie auch die Stadt Trier - darf nicht willkürlich in Ruwer eine „Temop-30-Zone“ auf einer als „Landstraße“ ausgewiesenen Ortsdurchfahrt einrichten, gleichzeitig aber anderen Orts, wie Jahrzehnte lang in der Avelsbacher Straße in Kürenz, den Anwohnern einen begrenzten Tempo-30-Abschnitt verweigern mit dem Grund, es handele sich hier um eine übergeordnete Straße, auf der – auch in Ortschaften – nur eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 50 erlaubt wäre. Und wiederum sehen wir an dieser Stelle die völlig fehlgeleitete Argumentation – wie zuvor schon oben: Das eine mit dem anderen abzutun, ist an dieser Stelle tatsächlich „unpassend“ (ebd.).
Dagegen wird die entsprechende Lösung von Herrn Wientjes nicht ausgeführt. Denn das Umweltbundesamt sieht in einer verkehrspolitischen Broschüre aus dem Jahre 2016 gleichwohl andere Möglichkeiten zur Temporeduzierung sowohl in Städten als auch auf sog. übergeordneten Straßen durchaus vor! Ein Beispiel bildet die Einführung eines Tempo-30-Teilabschnitts in der Avelsbacher Straße. Die Durchfahrt in dieser Straße wurde aus „Lärmschutzgründen“ komplett auf Tempo-30 reduziert, nachdem die Anwohner/innen dies nachdrücklich und explizit gefordert hatten. Wohlgemerkt: Es wurde dabei keine „Tempo-30-Zone“ eingerichtet! Der Verkehr wurden nichts desto trotz dennoch zum Wohle der Anwohner/innen entschleunigt.
Diesen Umstand ignoriert der Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtetages, Herr Karl-Heinz Frieden, völlig. Bernd Wientjes berichtet, dass Herr Frieden „gegen ein flächendeckendes Tempolimit in Innenstädten ist“ (ebd.). Wiederum thematisiert der TV-Reporter damit die Tempo-30-Diskussion anstelle einer Diskussion über die Einführung von Tempo-100 auf Autobahnen, die er weiter oben begonnen, aber dann abrupt unterbrochen hatte. Erstaunlich ist aber auch an dieser Stelle der von Herrn Frieden vorgebrachte Grund gegen eine flächendeckende Tempo-30-Regeleung in den Innenstädten von RLP. Und wir ahnen hier erneut die Argumentationsrichtung: Denn tatsächlich beruft sich auch Herr Frieden – wie oben schon die Verkehrsministerin - auf den Ukraine-Krieg (sic!) und nicht auf sachgerechte verkehrspolitische Gründe, die an dieser Stelle angemessen wären. Herr Frieden meint: „Dieses [nämlich die Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Regelung in Innenstädten, J.V.] würde leider nicht die Energiekrise lösen, noch den brutalen Angriffskrieg Putins beenden“ (ebd.). – Das ist doch sehr erstaunlich! – Denn wer hat dies denn behauptet? Niemand! – Es geht hier nämlich nicht um eine „Lösung der Energiekrise“, sondern um den bescheidenen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauches, der doch wohl sehr viel angemessener ist als so mancher Expertenbeitrag im Fernsehn, man/frau solle gefälligst die Heizung abstellen und sich tunlichst wärmer anziehen. –
Was soll das Geschwätz also? Weder die Verkehrsministerin noch der Vertreter des Gemeinde- und Städtetages wollen etwas zur schnellen Energieeinsparung betragen! Und Herr Wientjes? Er verspürt nicht einmal das kleinste Verlagen kritisch nachzufragen!
Dagegen führt er noch einen „Skeptiker“ gegenüber einem Tempolimit an. Es ist der Vorstand beim ADAC Mittelrhein, Herr Peter König, der für den Bereich Verkehr und Technik zuständig ist. Es folgt ein längeres Zitat: „Generell muss es das Ziel sein, Verkehrsteilnehmern eine möglichst sichere, effiziente und auch frei Mobilität zu ermöglichen. Gerade im Hinblick auf die rasche Verbreitung der Elektromobilität müssen daher Tempolimits aus Lärmschutz- oder Spritspar-Gründen schon bald neu überdacht werden“ (ebd.). – Ja, Hallo! - Der Herr hat wohl den Schuss noch nicht gehört!
Ging es zunächst um den sinnvollen Antrag der Grünen nach einer Tempobeschränkung auf Autobahnen, so geht es dem ADAC nur noch um die vermeintlichen „Verkehrsteilnehmer“ (ebd.). Dieser Zuschnitt bildet jedoch eine nicht unerhebliche Verarmung des Gesamtzusammenhangs. Und wiederum liegt dem ein logischer Fehlschluss zugrunde. Denn der Schluss von einer „raschen Verbreitung der Elektromobilität“ (ebd.) hin zu der Forderung „daher Tempolimits aus Lärmschutz- oder Spritspar-Gründen schon bald neu zu überdenken“ (ebd.), ist falsch. Denn ganz offensichtlich kennt und benennt Herr König nur potenzielle „Verkehrsteilnehmer“ (ebd.). Diese seien zu „schützen“. Ansonsten müsse es eine „effiziente und freie Mobilität“ (ebd.) geben – wobei hier zunehmend an kein Tempolimit gedacht wird: also im Gegenteil: wo es geht, geht es „unendlich“ schnell! Scheinbar glaubt Herr König, Elektrofahrzeuge erzeugten keinen ‚Krach‘ mehr, weswegen die Temporeduzierungen aus Lärmschutzgründen zukünftig („schon bald“) wegfallen könnten. Es käme daher nur darauf an, „den Verkehrsteilnehmern Sicherheit zu bieten“, meint Herr König ernsthaft. – Was er an dieser Stelle jedoch völlig vergisst und aus den Augen verloren hat, ist der Umstand, dass es zu einer vernünftigen Verkehrspolitik nicht einzig auf die „Verkehrsteilnehmer/innen“ ankommt, sonders dass es darüber hinaus auch sog. „Anwohner/innen“ gibt, die an vielbefahrenen Straßen - vor allem auch innerstädtischen (sic!) - ein gleichberechtigtes Anrecht auf „Sicherheit“ und „Schutz“ und eben auf „Lebensqualität“ haben. Wer die „Verkehrsteilnehmer“ (ebd.) jedoch nur auf Elektrofahrzeuge oder herkömmliche spritschluckende Autos reduziert, dem entgeht aber das Wesentliche: Hier die konkreten Menschen vor Ort!
Nun ja: Die Alternative besteht entweder aus mangelnder Einsichtsfähigkeit in die konkreten Umstände oder aus schlichter Dummheit. Kant meinte als profilierter Aufklärer, es könne auch noch eine gewisse „‘Faulheit‘ des Denkens“ eine entscheidende Rolle spielen. Gewisse Menschen blieben allerdings bemitleidenswert. In einer Demokratie wäre es daher vernünftig, diese nicht zu politischen Entscheidungsträger/innen zu machen, selbst dann nicht, wenn sie politische legitimiert wären.
Dieser Artikel bedarf daher einer Ergänzung.
PS.
Wie sähe denn ein unideologischer und daher ein vernünftiger Übertrag des von der rheinland-pfälzischen Verkehrsministerin angedachten Gedankens in Bezug auf die mutmaßlichen Menschrechtsverletzungen in Ukraine aus?
Nun, so wie in der Argumentation des ADAC die ‚Anwohner/innen‘ einer Straße schlichtweg nicht als Verkehrsteilnehmer/innen in den Blick geraten sind, wodurch in der Folge völlig falsche Schlüsse gezogen wurden so blendet die Verkehrsministerin schlichtweg die ‚Bürger/innen‘ in Bezug auf den Krieg in der Ukraine aus. Hier wie da kommen sie nicht vor: weder die Anwohner/innen noch die Bürger/innen.
Das hat aber Konsequenzen. Denn in Bezug auf die Würde des Menschen und die damit verbundenen Menschenrechte gibt es keinen Unterschied zwischen einer Belästigung durch Lärm und Straßenverkehr auf der einen Seite und dem untätigen Zusehen in Bezug auf Kriegsgräuel auf der anderen Seite. Die Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte ist unteilbar – hier wie da. Lediglich, wer eine Seite ausblendet und beteiligte Bürger/innen in seiner Argumentation nicht vorkommen lässt, zeigt, dass er die Gesamtsituation noch nicht verstanden hat.
So unerträglich es für Anwohner/innen einer Straße ist, dem Verkehrsaufkommen und dem Lärm ungeschützt ausgesetzt zu sein, weil die Politik es durch selbst erlassene Gesetzte verunmöglicht gescheite Lösungen zu finden (siehe oben), so unerträglich ist es für Bürger/innen den Menschrechtsverletzungen durch Kriegsführung tatenlos zuschauen müssen zu sollen. -
Wenn es eine vielbeschworene ‚atomare Abschreckung‘ auf Seiten der Nato gibt (siehe: Büchel), dann besteht eigentlich kein Grund, sich nicht verschärft auf Seiten der Ukraine für die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und Frieden einzusetzen! Aber klar ist auch die Einsicht in das unbestreitbare Faktum: Es gibt Schweine. Und auch Menschen. Im Alltag fällt es uns nicht schwer, beides zu unterscheiden. –
Sollte das Postulat einer gegenseitigen, atomaren Abschreckung jedoch nur hohle, militärische Atemluft sein, dann gilt es unverzüglich diese Abschreckungspotenziale abzurüsten, weil sie längst verbrauchte Luft darstellen. Sie sind unwirksam und Schweine teuer!
Ich meine also: Auch hier wäre die Ministerin – aber nicht nur sie – gefordert, ihr Denken zu entideologisieren. Darüber ließe sich aber nicht nur schreiben, sondern auch handeln im Sinne von tätig werden. Dass die politischen Parteien hier kolossal versagen, indem sie sich auf bloßes administrieren zurückziehen, wodurch sie ihren Horizont unnötigerweise verengen (siehe oben), ist leider ebenso „real“ wie der Krieg – und zwar nicht nur in der Ukraine. - Mut ist eine der Tugenden, die zweifellos Denkvermögen voraussetzen, um handelnd tätig werden zu können. Mut scheint daher keine FDP-Tugend zu sein und auch keine journalistische Tugend in Trier.
(Trier, den 05.04.22)- Reiner Neubert hat eine Meinung im TV vom 13.04.22 - Ich hier auch:
Um sofort zur Sache zu kommen. Herr Neubert schreibt:
"So werden in Trier jetzt gut eingespielte Regelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen verschwinden. Es sei denn, es gelingt der Stadt, aus einer Hauptstraße eine Nebenstraße zu machen, so wie es für die Ortsdurchfahrt Olewig passieren soll.
Pragmatik ist gefragt. Wo immer möglich, muss das Tempo in Trier beschränkt werden. Das bringt mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Und es spart auch noch Energie. Ein Gebot der Stunde." (TV, 13.04.22, S.9)
Der entscheidende Satz lautet: "Wo immer möglich, muss das Tempo in Trier beschränkt werden" (ebd.). Dieser Satz ist sachlich unangemessen und daher fallsch! Richtig formuliert müsste er heißen: Wo immer NOTWENDIG (sic!), muss das Tempo in Trier beschränkt werden. - Der Unterschied besteht nämlich darin, dass die Politik derzeit Amok läuft, statt konsequent Verordnungen zu überarbeiten und zu verbesseren (sic!), die anderswo zB. in NRW oder HS längst alltäglich sind. Wer sich hier, wie Herr Neubert passiv hingibt und nur das "Mögliche" fordert, das auf Landesebene politisch gewährt und vorgeschrieben wird, ohne aktiv dagegen vorzugehen, wenn sich zeigt, dass diese Verordnungen bloßen parteipolitischen Ideologien geschuldet sind, und darum "durchgesetzt" werden sollen, statt sich die Situationen vor Ort anzusehen und das hier Notwendige verkehrspolitisch zu veranlassen. Dass diese Möglichkeit völlig aus dem Blickpunkt von Herrn Neubert und so manchem Kommunalpolitiker und verantwortlichen städtischen Mitarbeiter/innen verschwunden ist, liegt nicht zuletzt auch daran, dass der Focus nur auf sog. "Verkehrsteilnehmer" (ebd.) gerichtet bleibt, statt ihn auch auf die "Anwohner/innen" von priorisierten Hauptstraßen zu lenken, deren Rechte und Bedürfnisse (nicht erst jetzt) völlig aus dem Blick der Entscheidungsträger/innen geraten sind. Wer jedoch eine Situation nur unvollständig beschreibt, der darf sich dann nicht wundern, wenn die Fakten nicht mit der Wirklichkeit vor Ort übereinstimmen, sondern nur in der politsch schöngefärbten Parteipolitik. - Hier muss konsequent und engagiert angesetzt werden, um diese Absurditäten zu verändern. Wie lächerlich mutet zudem der folgende Satz von Herrn Neubert an, wenn er in diesem Kontext schreibt, eine Tempobegrenzung auf T30 "spart auch noch Energie. Ein Gebot der Stunde." (ebd.). - Lasen wir nicht am 05.04.22 im gleichen Pesseorgan, dass "Kommunen und Land" Temporeduzierungen - hier besonders auf Autobahnen - ablehnten (siehe oben), weil „dieses [nämlich die Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Regelung in Innenstädten, J.V.] leider nicht die Energiekrise lösen würde, [...]“ (ebd.), wie Herr Frieden oben meinte. Und in der TV-Ausgabe vom 13.04.22 bemührt sich der TV-Journalist Marc Fleischmann sogar unter dem redaktionellen Mangel der Wiederholung gleich zwei mal zum Ausdruck zu bringen, dass der "Kraftstoffverbrauch von Autos jedoch nur um etwa 1,5 bis vier Prozent sinkt" (TV, 13.04.22, S. 4), wenn es ein Tempolimit auf den Autobahnen gäbe. - Hier fragt man sich doch erstaunt, ob Herr Fleischmann beim Pinkeln ins Klo immer noch den vollen Wasserstrahl beim Abspühlen gebraucht, oder ob er mittlerweile hier schon Wasser spart? Vielleicht sollte ihm jemand einmal die deutsche Spruchweisheit näherbringen, nach der es heiß: Wer den Pfennig nicht ehrt, ist des Talers nicht wert! Insofern gibt es doch wohl nichts zu mockieren, wenn Sprit auf vielfältige Weise eingespart wird werden können. Alles andere wäre zynisch zu nennen. -
Aber, um es noch einmal und klar zu sagen: Die politischen und vor allem parteipolitischen Ideologen sind mit "Vernunft" gepudert. Und das macht es so schwer, gescheite Maßnahmen zu treffen. - Journalistische Unterstützung sieht freilich anders aus. Aber hier geht es ja nur um Provokation um jeden ABSATZ-Preis.
PS.
An dieser Stelle sei noch einmal auf die Broschüre vom Umweltbundesamt aus dem Jahre 2016 hingewiesen: Wirkungen von Tempo 30 auf Hauptstraßen. Diese Broschüre findet sich jeweils oben auf den Seitenstreifen dieser Homepage als PDF. Hier werden durchaus interessante Hinweise auf die Viellfalt möglicher Lösungsansetze gegeben. - Nur umgesetzt werden müssen sie politisch im Land und in den Kommunen bzw. in der Stadt Trier werden. Hier sind politische Initiativen nachdrücklich gefordert. Und eben nicht nur, "wenn möglich"! Zur Not muss schlichtweg ein radikaler Politikwechsel her. Punkt.
TR, den 13.04.22