Normenkontrollklagen gegen die Stadt Trier
Zwei Normenkontrollklagen gegen die Stadt Trier im Jahr 2004 und im Jahr 2006 wurden von der "Bürgerinitiative Lebenswertes Kürenz" (BI) getragen und von einer Privatperson stellvertretend geführt. Es ging um das Anliegen, bei der Bebauung des Petrisbergs und der Höhenstadtteile seit 2000 auch eine Verkehrslösung für den gesamten Stadtteil Altkürenz zu planen. Eine ausführliche Dokumentation findet sich in den beigefügten PDFs aus der Stadtteilzeitung "Cürencia" und aus der Kürenzer Chronik.
Passiver Schallschutz als Erfolg: Die Normenkontrollklage 2004 war ein erster Erfolg, weil die Stadt Trier zum Handeln gezwungen wurde. Das OVG entschied, dass die Lärmbelastung und die Abgaswerte für die Bewohner/innen an den Verkehrsachsen durch Altkürenz "gesundheitsgefährdend" (OVG-Koblenz, 2004) seien und forderte die Stadt Trier auf, die Bebauungspläne in den Höhenstadtteilen nachzubessern. Der Einbau von Schallschutzfenstern, der zu 75 % von der Stadt finanziert werden musste, sollte allerdings keine abschließende, sondern eine "zunächst" (OVG-Koblenz, 2004) nur vorübergehende Lösung sein, weil erst der Bau einer Umgehungsstraße den Stadtteil nachhaltig entlastete. (Übrigens: Diese Schallschutzfenster tuen ihre Dienste heute, ca. 15 Jahre nach ihrem Einbau, nicht mehr!)
Normenkontrollklage im Jahr 2006: Die zweite Normenkontrollklage gegen die Bebauungspläne auf dem Petrisberg - ohne eine vorgesehene Verkehrslösung für Kürenz - wurde 2 Jahre später geführt und erneut privat von Mitgliedern der Bürgerinitaitive Lebenswertes Kürenz erarbeitet und finanziert. Anlass waren Planungsvarianten zu einer Umgehungsstraße, für die aber keine Finanzmittel bereitgetellt wurden, so dass die Pläne als Hinhaltetaktik interpretiert werden mussten. Die Forderung eines Baustopps konnte gerichtlich aber nicht herbeigeführt werden. Die Realisierung einer Umgehung ist bis heute nicht in Sicht. Die "Grünebergtangente" läßt - wenn überhaupt - bis 2035 auf sich warten und wird von Norden her gebaut (Autobahnanschluss; vgl. Berichte, TV).
Grund zu klagen gibt es mehr als genug: Mittlerweile sind viele Pläne für eine Umgehung diskutiert, angekündigt und wieder ad acta gelegt worden. Die Erschließung weiterer Baugebiete in den Höhenstadtteilen, die Bebauung des Burgunderviertels und des Walzwerk-Geländes werden zudem weiteren Verkehr mit sich bringen. Besonders kritisch ist der Umzug der SWT und der ART auf den Grüneberg zu betrachten. Seit 2018 wird in diesem Zusammenhang über neue Pläne einer Umgehungsstraße berichtet, auf die wir an dieser Stelle nur verweisen. Wir hoffen, dass Ortsvorsteher und Ortsbeirat den politischen Druck aufbauen können, der nötig ist, immer wieder auf den Verkehrsinfarkt in Kürenz aufmerksam zu machen, damit der Stadtrat eine Entscheidung für konstruktive Verkehrslösungen im Stadtteil Kürenz trifft.
Es besteht ein Recht auf Gesundheitsschutz: Die Einhaltung von Lärmschutz und der Feinstaub-Grenzwerte sind rechtlich einzuklagen. In den großen Städten mit Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen oder mit Dieselfahrverboten sind diese verkehrslenkenden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Anwohner/innen oft allein durch Klagen von Anwohner/innen erfolgt. So weit muss es aber nur kommen, wenn die verantwortlichen Kommunalpolitiker/innen sich nicht von alleine um den Gesundheitschutz der Stadtbewohner/innen kümmern. (Vgl. Expertise Umweltbundesamt, 2016)
Trier, den 30.06.2021
Erneute Beschwerde aufgrund des Transparentgesetzes RLP aus dem Jahr 2015 gegen den Baudezernenten der Stadt Trier, Herrn Ludwig (CDU):
Mit diesem Schreiben möchte ich erneut eine Beschwerde beim Verkehrsministerium in Mainz gegen den verantwortlichen Baudezernenten, Herrn Ludwig (CDU), in Trier einreichen, wegen erneuten Verstoßes gegen das Transparentgesetz RLP einerseits und Untätigkeit der Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen andererseits. –
Ich bitte um baldige Überprüfung und sofortige Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen vor Ort.
(vgl. ausführlich weiter unten)
Stand: 21.02.2021